Nach Schuss auf Hund: Jäger legt Berufung gegen Urteil ein
Der Prozess gegen einen Jäger aus einem Dorf bei Waren, der einen streunenden Hund erschossen hat, könnte eine Neuauflage beim Landgericht bekommen. Wie ein Sprecher des Amtsgerichtes in Waren sagte, hat der Verteidiger des Verurteilten – Anwalt Markus Astfalck – bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Astfalck hatte Freispruch für den 60-jährigen Jäger gefordert, weil der Bärenhund nach seiner Auffassung falsch gehalten wurde und widerrechtlich auf dem Feld unterwegs war. Die Gefahr durch freilaufende Hunde werde generell unterschätzt.
Der Verurteilte hatte im Prozess zugegeben, den Bärenhund im Juni 2015 beim Ansitz in seinem Revier bei Alt Schloen erst beobachtet und dann gezielt erschossen zu haben. Der Hund soll mit einem weiteren Hund gewildert haben.
Dem folgte Richter Manfred Thiemontz aber nicht. Das Amtsgericht verurteilte den Jäger am Dienstag dieser Woche zu 1800 Euro Geldstrafe (WsM berichtete), weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe. Außerdem soll der Waidmann drei Monate nicht jagen dürfen. „Die Jagd ist ein sehr gefährliches Hobby und deshalb müssen die Sorgfaltsanordnungen auch sehr hoch geschraubt werden“, hatte Richter Thiemontz sein Urteil erläutert. Zudem sei der Hund ohne vernünftigen Grund getötet worden.
Der etwa 60 Kilogramm schwere Hund kam von einem etwa 500 Meter entfernten Urlauberhof. Mit diesem habe es in der Vergangenheit öfter Probleme mit freilaufenden Hunden gegeben, hieß es bei den Jägern.
Laut Landesjagdgesetz dürfen wildernde Tiere, die sich mehr als 200 Meter vom Hof entfernen, von Jägern geschossen werden, auch um andere Wildtiere zu schützen Dazu müssten Jäger aber die nötige Berechtigung haben. Dies war im Fall Alt Schloen aber strittig. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Geldstrafe von 2400 Euro gefordert.