Neue Corona-Landesverordnung mit weniger Vorschriften

21. September 2022

Mecklenburg-Vorpommern beschränkt sich bis auf weiteres auf grundlegende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Landesregierung in Schwerin beschloss gestern eine neue Corona-Schutzverordnung, die zum 1. Oktober zusammen mit dem neuen Bundes-Infektionsschutzgesetz in Kraft treten soll. Über die im Bundesgesetz schon festgelegten Test- und Maskenpflichten etwa für Fernzüge, Klinken und Pflegeheime hinaus ist in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auch in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs das Tragen einer Schutzmaske Pflicht.

Bei einem starken Anstieg des Infektionsgeschehens kann laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Maskenpflicht auch auf Innenbereiche wie den Einzelhandel, Restaurants, Kinos oder Theater ausgedehnt werden. In weiteren Schritten sei auch wieder die Anordnung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen möglich. All dies sei aktuell aber nicht erforderlich.

Einen streng an Infektionszahlen oder der Belegung der Intensivbetten in Kliniken ausgerichteten Automatismus gebe es nicht mehr. „Wir sind nun im dritten Corona-Jahr. Es gibt eine Grundimmunisierung in der Bevölkerung und wir haben Impfstoffe und Medikamente gegen die Krankheit“, so Drese. Gleichzeitig mahnte sie weiterhin zu Vorsicht und warb erneut für das Impfen als Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Seit kurzem gehen die Infektionszahlen auch bei uns wieder hoch.“

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag bei rund 350 registrierten Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und war damit nach dem Saarland bundesweit die zweithöchste. Allerdings liefern die Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht erfasster Fälle aus , vor allem, weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen und nur positive PCR-Tests in die Statistik eingehen.


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