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Neue Fördersätze für Schulen in freier Trägerschaft

Mecklenburg-Vorpommern zahlt den Schulen in freier Trägerschaft auch im Schuljahr 2022/2023 weiterhin Finanzhilfen entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Das Land gewährt dazu den 119 Trägern eine Finanzhilfe. Diese Unterstützung umfasst die Ausgaben für schulische Zwecke, nicht aber die Sachkosten. Mecklenburg-Vorpommern hat den Schulen in freier Trägerschaft im Zeitraum von 2017 bis 2022 insgesamt rund 650 Millionen Euro gezahlt. 

Das Berechnungsverfahren ist im Schulgesetz geregelt, und das sieht eine Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 vor. Grundlage für die Berechnung sind die tatsächlichen Personalausgaben des Landes für die öffentlichen Schulen im vorhergehenden Jahr. 

Das durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigte Ergebnis wurde den Trägern bereits durch das Bildungsministerium und die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) vorgestellt. 

Die Berechnung ergibt für alle Grundschulen eine Steigerung und für berufliche Schulen und Förderschulen überwiegend höhere Schülerkostensätze. 

Die weiteren Kostensätze für die Regionalschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sinken.  

Etwas niedriger fallen zum Teil einige der Förderungen für besondere und sonderpädagogische Angebote im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022 aus. 

„Das Ergebnis bedeutet keinesfalls, dass das Land weniger in die schulische Bildung investiert“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Personalausgaben des Landes für die Lehrkräfte sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Die parallel zu den Bildungsausgaben gestiegenen Schülerzahlen, die weitere Verbeamtung von Lehrkräften sowie die Verjüngung des Personalkörpers durch eine Vielzahl von Neueinstellungen an den öffentlichen Schulen haben für bestimmte Schularten und Fördertatbestände zu sinkenden Kostensätzen im Rahmen der Finanzhilfe für die freien Schulen geführt. Sofern dies in der gegenwärtigen Situation für einige Schulen in freier Trägerschaft zu Schwierigkeiten führt, wird das Land im konkreten Einzelfall die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten prüfen, um zu unterstützen“, versicherte die Bildungsministerin.

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