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Neue Regelungen für die Eislaufhalle in Neubrandenburg

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die Schutzmaßnahmen der Corona-Stufe „rot“ heute in Kraft gesetzt. In der Folge hat das Gesundheitsamt die Regelungen für die neu.sw Eislaufhalle noch einmal verschärft. Es gilt 2G-Plus: Nur geimpfte und genesene Besucher mit tagesaktuellem Test haben Zutritt. Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren benötigen einen negativen Test. Ein Schülernachweis reicht nicht mehr. Kinder unter 7 Jahren brauchen keinen Nachweis. Die Besucherzahl ist auf 50 begrenzt. In der gesamten Eislaufhalle besteht Maskenpflicht. Kinder bis zum Schuleintritt und Personen mit einem ärztlichen Attest sind von der Pflicht ausgenommen.
Alle Infos zur Eislaufhalle unter www.ice4fun.de

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