Neue Vorschriften bei Waldbrandgefahr

3. August 2018

Landwirtschaftsminister Till Backhaus hat die Waldbrandschutzverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geändert. Wenn die Waldbrandgefahrenstufen 4 oder 5 festgelegt sind, ist jetzt bei Erntearbeiten auf Feldern mit Mähdruschfrüchten, die weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt sind, ein Wundstreifen von sechs Meter Breite zum Waldrand gefordert. Bisher waren eine Breite von 2 Metern vorgeschrieben und nur Getreidefelder benannt.

„Mit dieser Änderung wird dem Erfordernis nach einem wirksameren Schutz des Waldes vor Feldbränden entsprechend der Erfahrungen in den letzten Wochen entsprochen“, begründet der Minister die Änderung.

Auf Grund der extremen Trockenheit ist es in Mecklenburg-Vorpommern bereits zu 33 Waldbränden gekommen. Als eine bedeutende Gefahrenquelle für Waldbrände erwiesen sich Erntearbeiten auf Getreide- und Rapsfeldern. Wie beim Waldbrand bei Groß Laasch an der A14 im Juli dieses Jahres könnten Feldbrände auf den angrenzenden Wald übergreifen.

Unter dem Begriff Wundstreifen sind Flächen definiert, die durch Bodenbearbeitung von jedem brennbaren Material freizuhalten sind. Sie sind vom Landwirt unmittelbar nach Anschnitt des Feldes anzulegen.


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