 Am Landgericht Neubrandenburg beginnt in zwei Wochen erneut der Prozess um schwere Misshandlungen einer 14-Jährigen aus der Nähe von Pasewalk. Der 39-jährigen Stiefmutter sowie dem 46 Jahre alten Vater des Mädchens wird unter anderem vorgeworfen, die die Teenagerin wochenlang in der Dusche eingesperrt und geschlagen zu haben. Der Prozess hatte eigentlich schon im November begonnen, da die beiden Angeklagten sich aber nicht an Absprachen gehalten hatten, wurde er abgebrochen und startet jetzt erneut. Laut Staatsanwaltschaft geht es um gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung.
Am Landgericht Neubrandenburg beginnt in zwei Wochen erneut der Prozess um schwere Misshandlungen einer 14-Jährigen aus der Nähe von Pasewalk. Der 39-jährigen Stiefmutter sowie dem 46 Jahre alten Vater des Mädchens wird unter anderem vorgeworfen, die die Teenagerin wochenlang in der Dusche eingesperrt und geschlagen zu haben. Der Prozess hatte eigentlich schon im November begonnen, da die beiden Angeklagten sich aber nicht an Absprachen gehalten hatten, wurde er abgebrochen und startet jetzt erneut. Laut Staatsanwaltschaft geht es um gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung.
Die Hauptangeklagte steht im Verdacht, ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt zu haben. Laut Anklage soll es seit 2020 immer wieder zum Streit zwischen ihr und der Jugendlichen gekommen sein. Diese Streitigkeiten seien immer weiter eskaliert.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte die damals 14-Jährige im Badezimmer und in der Dusche eingeschlossen, mit kalten Wasser übergossen, sie in der Badewanne untergetaucht sowie gekratzt und geschlagen haben – unter anderem mit einem Toiletten-Pömpel ins Gesicht.
Mit Beginn der Sommerferien 2021 sei die Stieftochter wochenlang fast durchgehend in der Dusche eingesperrt gewesen. Dort musste die damals 14-Jährige laut Anklage essen, schlafen und auch ihre Notdurft verrichten. Sie sei zudem gezwungen worden, ihren eigenen Kot zu essen. Am Unterricht durfte sie ebenfalls nicht teilnehmen.
Ein Verfahren gegen die mitangeklagte 17-jährige Tochter der Hauptangeklagten hat die Kammer abgetrennt – gegen sie wird gesondert verhandelt.
Bis zum 11. März sind fünf weitere Termine angesetzt. Die Verhandlung ist nach Angaben des Gerichts zunächst öffentlich. Mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit sei aber zu rechnen.
Foto: Archiv

 
								 
								





 
								
 
								
regelmäßige Hausbesuche auch von Klassenlehrern wieder einführen.Welche Strafen für Sadismus ?? Nur Psychiatrie?