Dieser Posten scheint heiß begehrt zu sein, zumindest bei Männern: Neun Kandidaten treten an, um als Oberbürgermeister der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg in das Rathaus einzuziehen. Gewählt wird am 11. Mai, also an dem Tag, an dem auch ein neuer Landrat für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bestimmt werden soll. Die Neuwahl des Neubrandenburger Oberbrügermeisters ist notwendig, weil der amtierende Silvio Witt (parteilos) zum 31. Mai seinen Rücktritt erklärte. Er wäre regulär noch bis 2029 im Amt gewesen. Ab 1. Juni 2025 und bis zur Ernennung des neuen Oberbürgermeisters führt Peter Modemann, Erster Beigeordneter und stellvertretender Oberbürgermeister, die Amtsgeschäfte.
Und das sind die neun Kandidaten:
- Frank Benischke (61), CDU, Geschäftsführer
- Jens Kreutzer (48), Bündnis Sahra Wagenknecht, Betriebswirt
- Olaf Schümann (56), WerteUnion Mecklenburg-Vorpommern), Agraringenieur
- Tim Großmüller (45), Einzelbewerber, Selbstständiger Unternehmer
- Nico Klose (38), Einzelbewerber, Geprüfter Versicherungs- & Finanzanlagenfachmann
- Tobias Köhler (24), Einzelbewerber, Elektroniker für Betriebstechnik
- Ralph-Jörn Kurschus (64), Einzelbewerber, Rechtsanwalt
- Sascha Lübs (44), Einzelbewerber, Diplom Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter
- Stefan Schwabbauer (54), Einzelbewerber, Betriebs-/ Vertriebsleiter
Die Reihenfolge der Bewerber entspricht der möglichen Anordnung auf dem Wahlzettel.
Wie wird gewählt?
Im Gegensatz zur jüngsten Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Es gilt das Mehrheitswahlrecht: Neuer Oberbürgermeister Neubrandenburgs wird, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Aufgrund der hohen Zahl an Kandidaten ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten nicht auszuschließen, diese ist für den 25. Mai terminiert.
Wer ist wahlberechtigt?
Rund 51.000 Bürger sind aufgerufen, den neuen Oberbürgermeister zu wählen. Stimmberechtigt sind alle Bewohner der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ab 16 Jahren mit deutscher oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Staates, die nach dem Melderegister seit mindestens 37 Tagen vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Stadt haben.
Veröffentlichung der Wahlergebnisse
Die einzelnen Ergebnisse werden am Wahltag unverzüglich ausgezählt und wie gesetzlich vorgeschrieben, mündlich bekanntgemacht werden. Die digitale Veröffentlichung erfolgt sodann im Verlauf des Wahlabends auf der Webseite www.neubrandenburg.de/wahlen.
So geht’s nach der Wahl weiter:
Die folgenden Schritte sind vorgesehen:
11. Mai 2025:
Die Wahl des neuen Oberbürgermeisters findet statt.
Es ist anzunehmen, dass aufgrund der hohen Zahl an Kandidaten keiner von ihnen die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
13. Mai 2025:
Der zweite Wahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis fest und gibt es bekannt.
25. Mai 2025:
Die mögliche Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten findet statt.
27. Mai 2025:
Der dritte Wahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis fest und gibt es bekannt.
28. Mai 2025:
Die Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis beginnt.
11. Juni 2025:
Ende der Einspruchsfrist.
Danach:
Sofern keine Einsprüche eingelegt wurden, kann nach dem Ende der Einspruchsfrist an einem noch festzulegenden Termin eine Ernennung des neuen Oberbürgermeisters bzw. dessen öffentliche Amtseinführung erfolgen – in Abhängigkeit von der persönlichen Verfügbarkeit des neuen Oberbürgermeisters.









Neueste Kommentare