Neustart-Prämie – Antragstellung ab 15. September

12. September 2020

Ab dem kommenden Dienstag, 15. September, kann mit der Antragstellung für die Neustart-Prämie begonnen werden. „Die Prämie soll Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen etwas auszugleichen. Die finanzielle Unterstützung ist als Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant. Die Prämie wurde im Zukunftsbündnis beschlossen.

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren. „Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld anschließend wieder vom Land zurück. Es wird dem Unternehmen der vorausgezahlte Bonus erstattet“, so Glawe weiter.

Umgesetzt wird die Maßnahme von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe der Billigkeitsleistung beträgt in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der Kalendermonate in Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent bis zu 700 Euro je Beschäftigtem.

Anträge können ab dem 15. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bei der GSA gestellt werden. Die Antragsunterlagen stehen ab Antragsstart auf der Homepage der GSA mbH unter www.gsa-schwerin.de zum Download zur Verfügung.


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