
Das Zeigen geschah, während der Gerichtsmediziner mit dem passenden Namen Dr. Martin Dokter aus Greifswald schilderte, wie die Wunden entstanden sein könnten, welche Art von Messer dafür in Frage kam und wie und warum die Ärzte schnell handelten. So war bei dem Opfer große Gefahr im Verzug. Durch die Stiche war, ohne dass er es erst gemerkt hatte, der Bauchraum eröffnet, zwei Därme und die Leber verletzt worden.
So blieb den Ärzten in Neubrandenburg nur übrig, den gesamten Bauch in Vollnarkose zu öffnen, die inneren Verletzungen zu beheben, und alles wieder gut zu verschließen. Auf der großen Leinwand sah man davon die kleinen und eine sehr große Schnittwunde, wohl ähnlich einem großen Kaiserschnitt.
Das Zeigen muss nicht jedesmal so narbenreich sein, aber die Corona-Zeit lässt den Juristen auch keine große Wahl. Im Gericht und den Sälen gilt 3G, geimpft, genesen oder getestet, trotzdem sollten möglichst die Abstände gewahrt und Masken getragen werden. Sonst hatten sich alle Prozessbeteiligten am Richtertisch getroffen und die Bilder gemeinsam angeschaut und bewertet, oder jeder hatte die Bilder in seinen Akten bzw. auf dem Laptop.
Nun soll das Ganze im Zuge der Corona-Regelung für alle sichtbar und trotzdem sicher sein. Mal sehen, wann der oder die Erste bei blutigen Bildern umfällt. Oder ein Kriminalitätsopfer so einer öffentlichen Anschauung seiner Körperteile doch mal widerspricht. Auch im Gerichtssaal gilt sicherlich das „Recht am eigenen Bild“.







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