Noch wenige Plätze für Schulung zum Geldwäschegesetz frei

23. Januar 2023

Die Immobilienbranche ist in den vergangenen Jahren besonders ins Blickfeld der Geldwäsche-Prüfer geraten. Mit der sogenannten „Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien“ wurden eigens auf die Branche zugeschnittene, verschärfte Meldepflichten eingeführt. Aber auch Händler, Versicherungsvermittler oder Veranstalter von Glücksspielen unterliegen den Anforderungen des Geldwäschegesetzes. Viele Unternehmen fragen sich deshalb: Was ist jetzt konkret zu tun?

Ein zentrales Element ist das sogenannte Risikomanagement. Dazu müssen Unternehmer eine Risikoanalyse ihres Unternehmens bezogen auf Geldwäsche durchführen, dokumentieren und regelmäßig überprüfen. Hinzu kommen weitere Sicherungsmaßnahmen.

Wie ein solches Risikomanagement in der Praxis umgesetzt werden kann, darüber informiert Tanja Brüggemann, Geschäftsführerin der DGGWP Deutsche Gesellschaft für Geldwäsche- prävention mbH mit Sitz in Köln in einer Online-Veranstaltung der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Der Termin ist am Donnerstag, 26. Januar, um 10.30 Uhr. Die Teilnahme an der rund eineinhalbstündigen Schulung kostet 40 Euro.

Es gibt noch wenige freie Plätze. Um Anmeldung wird im Internet unter https://bit.ly/3knciFz oder per Telefon bei Annette Fischer unter der Rufnummer 0395 55 97-212 gebeten.


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