Nur noch Notbetreuung in den Kitas der Seenplatte

9. April 2021

Da die Inzidenz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an zwei Tagen in Folge über 150 liegt, werden die Kitas ab sofort geschlossen, es gibt nur noch eine Notbetreuung. Der kommende Montag gilt als Übergangstag, so dass Eltern die Möglichkeit haben, die entsprechenden Unterlagen für die Notbetreuung beizubringen. Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann, sind von dem Besuchsverbot ausgenommen.

Eine Erklärung der Eltern mit der Bestätigung des Arbeitgebers ist in diesem Fall vorzulegen. Eine Auflistung der sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ ist in der Corona-KiföVO M-V festgelegt und auch auf der Homepage des Landkreises abrufbar. Das entsprechende Formular für den Nachweis ist ebenfalls auf der Homepage abrufbar unter: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Allgemein/Kitas-Schulen/
Die Kindereinrichtungen bleiben geschlossen, bis die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zehn Tage in Folge unter 150 gesunken ist.


3 Antworten zu “Nur noch Notbetreuung in den Kitas der Seenplatte”

  1. Nivek sagt:

    Fünft- und Sechstklässler sind ja immun gegen Corona. Deswegen sitzen die auch noch nächste Woche und bei einer Inzidenz von über 150 in ganzer Klassenstärke (gerne mal 25 Kinder) zusammen. Gehen in der Mittagspause in die Kantine und futtern ohne Maske dicht an dicht. Kein Problem. Siebtklässler hingegen sind schon wieder ein ganz anderer Fall. Muss man wissen! Die gehen besser in den Wechselunterricht.

    Bei Kitas wird auf den Wert der letzten 10 Tage geschaut und bei den Schulen wird jeden Mittwoch entschieden. Wer denkt sich so einen Mumpitz aus?

    Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder man macht alles zu oder man lässt alles auf. Beides mit den entsprechenden Konsequenzen, aber dieses Gedöns, was hier gerade veranstaltet wird, kann kein Mensch mehr nachvollziehen.

  2. Matze sagt:

    Die Unterscheidung zwischen 5./6. und 7. Klasse hat mit der Sorgfaltspflicht zu tun.

    Wenn man Schüler aus der 7. Klasse nach Hause zum Homeschooling schickt, kommen die alleine klar und die Eltern müssen nicht zuhause sein. Die Schüler sind also alt genug.

    Wenn man aber Schüler der 5. Klasse nach Hause schicken will (Homeschooling), müssen rein theoretisch die Eltern (einer reicht) oder die Oma (halt eine Aufsichtsperson) da sein.
    Natürlich gibt es viele Schüler der 5. Klasse, die auch ohne Aufsicht den ganzen Vormittag/Tag klar kommen.
    Aber eben nicht alle und deshalb gibt es diese Unterscheidung zwischen den Klassenstufen.

    Man darf nicht vergessen, dass die Schulzeiten von Anfang an klar waren (Einschulung) und die Eltern (Aufsichtspersonen) sich ihre Arbeit so ausgesucht/gelegt haben und jetzt dann die Arbeit unter der Homeschoolingvariante leiden würde.
    Dann würden wahrscheinlich 50 % der Mütter oder Väter sich krankschreiben lassen und zuhause bleiben und auf ihr 11 Jahre altes Kind aufpassen.
    Diese Arbeitnehmer fehlen dann im Betrieb und auf ganz Mecklenburg-Vorpommern (oder Deutschland) bezogen ist das schon ein Problem für die Wirtschaft.
    Und DAS soll ja auch vermieden werden. Ein Ausufern der Pandemie UND ein Abwürgen der Wirtschaft soll vermieden werden. Denn es ist niemanden geholfen, wenn nach der Pandemie alle kerngesund sind, aber die Wirtschaft am Boden liegt.