- Anzeige -

Voller Möglichkeiten - Platz für Ihre Anzeige

- Müritz Werbung

- Anzeige -
- Anzeige -

Wir sind Müritzer – das Original

Das lokale Netzwerk an der Müritz

- Anzeige -

Platz für Ihre Botschaft - vernetzt, lokal und nah!

- Müritz Werbung

- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -

Platz für Ihre Botschaft - vernetzt, lokal und nah!

- Müritz Werbung

- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -

Zielgenau werben – Müritz Werbung

Ohne Jobverlust durch den Winter: Kurzarbeitergeld

Unternehmen, die in witterungsabhängigen Wirtschaftsbereichen arbeiten, stehen jedes Jahr vor den gleichen Herausforderungen: Frost und Schnee, Regen und Sturm führen zu saisonbedingten Arbeitsausfällen, und nicht selten wird gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das muss nicht sein, denn für die Unternehmen im Baugewerbe, die Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die Dachdecker und die Gerüstbauer besteht die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug) in Anspruch zu nehmen. Das Saison-Kug ist eine Sondervariante des „normalen“ Kurzarbeitergeldes. Dieses deckt einen saisonbedingten Arbeitsausfall nämlich nicht ab.

Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld wird den witterungsbedingten Arbeitsausfällen wirksam begegnet und das ganz unkompliziert. „Ohne vorherige Anzeige des Arbeitsausfalls, sagt Thomas Besse, Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur.  „Damit ist der bürokratische Aufwand deutlich reduziert und entlastet Unternehmen und Arbeitsagentur“, so Besse.

Lediglich die Angabe der betroffenen Baustellen und die Art der Arbeiten dürfen auf der Abrechnung nicht fehlen. Auch Auftragsmangel in der kalten Jahreszeit berechtigt zur Inanspruchnahme des Saison-Kug. Für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes, egal durch welchen Ausfall verursacht, müssen nur die entsprechenden Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Aufzeichnungen, die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind aufzubewahren.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt. Dabei wird die Leistung bereits ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten das Saison-Kug in der Höhe des sonst gezahlten Arbeitslosengeldes, bleiben aber weiterhin bei ihren Arbeitgebern angestellt.

Verbessern sich die Witterungsbedingungen und ist dadurch wieder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme möglich, kann die Weiterbeschäftigung unkompliziert und ohne langwierige Personalsuche erfolgen.

Arbeitgeber haben während der Zahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes Anspruch auf die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. Aus tarifrechtlichen Gründen gilt dies allerdings nicht für die Gerüstbauer.

Die Fachleute im Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter in der Seenplatte beraten interessierte Unternehmen gerne über diese Leistung unter der kostenlosen Arbeitgeberhotline 0800/4555520.

Community

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bereitschaftsdienste Müritz

Wetter Müritz

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
kachelmannwetter.com
Stellenmarkt Müritz
Gymnasiallehrer/in für Spanisch
Schloss 1, Torgelow am See, Germany
HR-Generalist (m/w/d)
Waren, Germany
Kommissionierer / Mitarbeiter Versand (m/w/d)
Am Alten Bahndamm 15, Waren, Germany
(Junior-) Controller (m/w/d)
Am Alten Bahndamm 15, Waren, Germany
Nach oben scrollen