Pflegeausbildung soll ab Schuljahr 2019/2020 kostenfrei sein

28. August 2018

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich für eine kostenfreie Pflegeausbildung bereits ab dem kommenden Ausbildungsjahr 2019/2020 ausgesprochen. „Wenn der Pflegeberuf attraktiv sein soll, dann muss er das von Anfang an sein. Und: Am Anfang steht eine Ausbildung für einen Beruf. Die schulgeldfreie Ausbildung ist auch notwendig, um im Wettbewerb mit anderen Ländern attraktiv zu sein. Wir brauchen diesen Schritt. Je eher desto besser“, betonte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Gegenwärtig arbeitet eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Gesundheitsministeriums M-V an der Umsetzung des Vorhabens. Die Kosten für das Schulgeld im Ausbildungsjahr 2019/2020 könnten sich nach ersten Schätzungen dann auf circa 1,4 Millionen Euro belaufen.

„Wir arbeiten gemeinsam mit Hochdruck an der Ermöglichung dieses Vorhabens. Auf diesem Weg könnten wir die Schulgeldfreiheit eher erreichen“, betonte Glawe weiter.

Das Pflegeberufegesetz gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 01. Januar 2020 begonnen werden. Die Finanzierung der Pflegeberufsausbildungen erfolgt ab 2020 über einen sogenannten Ausgleichsfonds. Dieser wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. In ihn zahlen die Krankenhäuser, die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die sozialen und privaten Kranken-/Pflegekassen und das Land selbst ein. Die Umsetzung wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bildungs-, Sozial- und Finanzministerium unter Einbeziehung der Fachverbände vorbereitet. So müssen u. a. ein Rahmen-Curriculum, eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie eine Umlageordnung entwickelt werden. „Dies ist ein Kraftakt für alle Beteiligten und eine Menge Hausaufgaben sind zu erledigen. Entscheidend ist es, die Dinge gemeinsam voranzutreiben“, sagte Glawe.

Attraktivität der Pflegeberufe weiter steigern

Derzeit gibt es die Pflegeausbildung in drei Fachrichtungen (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege). Alle drei Berufsausbildungen werden innerhalb von drei Jahren absolviert. Künftig sollen die drei bislang getrennten Pflegeausbildungen zu einer sogenannten generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zusammengefasst werden. Kernelement ist, dass in den ersten beiden Ausbildungsjahren eine Ausbildung in der allgemeinen Pflege über alle Altersgruppen erfolgt. Im dritten Ausbildungsjahr besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, die generalistische Ausbildung fortzuführen oder sich in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege zu spezialisieren. „Mit den Änderungen in der Ausbildung gibt es für die Lernenden eine höhere Flexibilität. Wir wollen uns um die Schulgeldfreiheit kümmern. Beides dürfte die Attraktivität der Pflegeberufe weiter steigern“, sagte Glawe.

Hochschulische Ausbildung auch für Pflegeberufe

Der Gesundheitsminister forderte, den im Pflegeberufegesetz erstmalig beschriebenen Ausbau der hochschulischen Pflegeausbildung anzupacken. „Pflegefachpersonen werden künftig komplexere und neue Versorgungsaufgaben übernehmen. Diese erfordern eine hochschulische Ausbildung. Wichtig ist es, die Absolventen bestmöglich für die Arbeit mit dem Patienten und das verbesserte Arbeiten im multiprofessionellen Team vorzubereiten“, forderte Glawe.

Studiengangkonzepte sollten einen primärqualifizierenden Bachelorstudiengang und konsekutive Masterangebote für eine Spezialisierung in einem Arbeitsfeld der Pflege beziehungsweise der Wissenschaft, dem Management oder der Pädagogik beinhalten. Dabei ist auf vertikale Durchlässigkeit und die Entwicklung von Anerkennungsverfahren für Pflegefachpersonen mit einer dreijährigen Berufsausbildung ohne formale Hochschulzugangsberechtigung zu achten“, so Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.


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