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Polizei ermittelt Tatverdächtigen nach versuchtem Messerangriff

Nach dem versuchten Messerangriff auf einen Autofahrer in Neubrandenburg (WsM berichtete) hat die Polizei einen 24 Jahre alten Mann aus Syrien als Tatverdächtigen ermittelt. Auf Grund der Medienberichterstattung über den Angriff hat sich ein weiterer Geschädigter bei der Polizei gemeldet, der ebenfalls durch den beschriebenen Mann bedroht wurde.

Der 37-jährige Anzeigenerstatter gab an, dass er mit seinem Hund auf einer Bank am Ihlenpool in Neubrandenburg gesessen hat, als aus Richtung der Fritscheshofer Straße eine unbekannte männliche Person mit einem roten T-Shirt näher kam. Plötzlich wurde der der 37-Jährige durch den Unbekannten zunächst angepöbelt und dann bedroht, dass er ihn umbringen und abstechen würde. Als sich der Hund vor sein Herrchen gesetzt hat und dieser den Unbekannten aufforderte, zu verschwinden, ging der Tatverdächtige in Richtung Robert-Koch-Straße weiter.

Konsequenzen haben die Bedrohungen für den Syrer aber offenbar vorerst nicht. Die Polizeibeamten haben mit dem 24-Jährigen eine Gefährderansprache durchgeführt. Das bedeutet, dass sie ihm aufgezeigt haben, dass sein Handeln gesetzeswidrig ist und dass er dies zu unterlassen hat. Zudem wurden ihm bei erneuter Tatbegehung die Folgemaßnahmen erläutert.

Die Ermittlungen bezüglich der beiden genannten Bedrohungsanzeigen und in einem Fall gefährlichen Körperverletzung dauern weiter an.

5 Gedanken zu „Polizei ermittelt Tatverdächtigen nach versuchtem Messerangriff“

  1. Es ist ja schön, dass keinem Betroffenen etwas passiert ist, aber eine Vorstellung bei einem Psychologen sollte das Mindeste in diesem Fall sein.
    Dieser sollte über eine entsprechende Gefährdung beurteilen.

  2. Laut Nordkurier ist dieser Täter schon polizeilich bekannt,unsere Polizei lässt ihn wieder laufen,ich hoffe das nicht noch was schlimmeres passiert,der normale Bürger schüttelt nur mit den Kopf,macht weiter so,Täter schützen,Opfer ignorieren.Die Gesetzeslage für solche Leute egal welcher Herkunft muss dringend überarbeitet werden.

  3. Also verstehen kann ich das nicht. Muss erst einem Menschen was passieren, damit gehandelt wird. Das ist traurig.

  4. Ob eine Person beim Psychologen vorgestellt werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Ganz Offensichtlich lagen die Voraussetzungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten
    (Psychischkrankengesetz- PsychKG M-V) Vom 14. Juli 2016, vorliegend nicht vor. Eine sofortige vorläufige Unterbringung ist nur dann gegeben, wenn bei der betreffenden Person tatsächliche und zureichende Anhaltspunkt für eine psychische Erkrankung gibt.(Selbst -und/oder Fremdgefährdung). Hierbei handelt es sich um eine Freiheitsentziehende Maßnahme. Die Polizeibeamten haben sich, als milderes Mittel das Aussicht auf Erfolg bietet, für eine Gefährderansprache entschieden.
    Inwieweit eventuell das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt, ist im Moment Kaffesatzleserei.

  5. Und schon wiede wurde heute der bekannte Syrier auffällig und ging mit einem Messer auf Menschen los . Da hat die Gefährderansprache von gestern nicht geholfen . Ich gebe da der Polizei nicht die Schuld , denen sind bestimmt die Hände gebunden aufgrund unserer Politik

Die Kommentare sind geschlossen.

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