Wie bestraft man Bootsmotorendiebe? „Wir sind Müritzer“ muss leider sehr oft über solche Fälle zwischen Müritz, Plauer See und Feldberg berichten. Aber nicht immer schafft es die Justiz, der Öffentlichkeit auch die entsprechenden Verhandlungen und Urteile mitzuteilen. Deshalb hat WsM in einem besonders interessanten und vielleicht exemplarischen Fall nochmal nachgehakt. Vor gut einem Jahr hatte eine Zivilstreife der Wasserschutzpolizei in Waren-Eldenburg beobachtet, wie ein Transporter bei Dunkelheit zwei Männer absetzte und selbst zwischen Zeltplatz Kamerun und der B192 wartete.
Die Polizei behielt das Fahrzeug im Blick, sammelte Verstärkung ein und stoppte das Fahrzeug, nachdem die abgesetzten Männer wieder zurück waren und die Tour weitergehen sollte.

Im einzelnen erhielten die Diebe Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und drei Monaten bis einem Jahr und acht Monaten. Da die Männer nicht vorbestraft waren, wurden die Strafen zur Bewährung – in der Regel zwei Jahre – ausgesetzt.
Hier gelten bei EU-Bürgern die gleichen Regeln, wie bei einheimischen Tätern, die in den meisten Fällen auch beim ersten Diebstahlsfall noch mit Geld- oder Bewährungsstrafe davonkommen. Bisher seien die verurteilten Männer aus Litauen an der Seenplatte noch nicht wieder als Straftäter aufgefallen, hieß es.







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