Prozess: Mann verirrt sich in Behördenwirrwarr

9. Dezember 2023

Ein scheinbares Missverständnis zwischen einem kurzzeitig Arbeitslosen und mehreren Behörden hat mehr als zwei Jahre lang die Arbeitsagentur der Seenplatte, ein Jobcenter, das Hauptzollamt Stralsund, die Inkasso-Eintreiber der Arbeitsagentur, die Staatsanwaltschaft und am Ende sogar das Amtsgericht Waren beschäftigt. Dabei ging es um 606 Euro, wie es in dem Verfahren vor Gericht hieß.

Das Problem: Der Mann aus Neustrelitz war im Herbst 2021 arbeitslos gemeldet. Da die Arbeitsagentur noch nicht so schnell zahlen konnte, bekam der Mann wohl im Oktober schon ein wenig Geld vom Jobcenter, um soziale Härten zu vermeiden, was in solchen Fällen üblich ist. So etwas wird später mit der Arbeitsagentur verrechnet. Nun nahm der Neustrelitzer aber am 4. November 2021 wieder eine feste Arbeit auf und meldete das dem Jobcenter, aber wohl nicht auch dem Arbeitsamt, was nötig gewesen wäre. Beide Behörden dürfen aber aus Datenschutzgründen ihre Daten zu „Kunden“ nicht einfach austauschen.

Das Jobcenter wird von der Kommune, das Arbeitsamt vom Bund betrieben, wie der Name schon sagt. Nun wurde der neue Job des Mannes, bei dem er netto etwa 1800 Euro bekommt, bei der Arbeitsagentur durch einen Datenabgleich mit einer Krankenkasse aber doch bekannt. Allerdings hatte der Mann im November und Dezember auch noch zwei Termine bei der Arbeitsagentur, wo der neue Job nicht zur Sprache gekommen sein soll. Erst Anfang 2022 teilte der Neustrelitzer das schriftlich mit, dass er am Jahresende einen neuen Job aufgenommen habe.

Richterin ermahnt

Nach vielem Hin und Her forderte die Arbeitsagentur die für den Zeitraum 4. bis 30. November 2021 unberechtigt gezahlten Beträge zurück. Dabei ging aus der Rechnung wohl nicht hervor, dass es sich um zwei Teilbeträge handelte. Zum einen etwas mehr als 400 Euro, die über das Jobcenter an den Mann geflossen waren, und rund 200 Euro, die zu viel vom Arbeitsamt gezahlt worden waren.

Das konnte der „Kunde“ einfach gesagt, wohl nicht nachvollziehen. Statt das nun aufzuklären, ging alles seinen „behördlichen Gang.“ Der Inkassoservice wurde Mitte 2022 eingeschaltet. Der Mann, der nicht einsah, dass er mehr an das Arbeitsamt zurückzahlen sollte, als er genau von dort bekommen hatte, reagierte bockig. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein. Auch die Finanzbehörden forderten Aufklärung.

Schließlich gelangte der Fall jetzt im Dezember 2023 vor Gericht. Dort konnte die Kammer von Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke das Ganze mit der Vorher-Zahlung durch das Jobcenter, die nun die Arbeitsagentur wieder zurückfordern dürfe, aufklären. „Das hätte mir ja auch schon früher jemand sagen können“, meinte der Neustrelitzer lapidar. Die Richterin ermahnte ihn, dass ja auch er sich hätte Mühe geben können, das Ganze in einem Telefonat oder im Amt selbst aufzuklären. Vielleicht habe er das ja gar nicht gewollt.

Letztlich wurde das Verfahren eingestellt und der Angeklagte zur Rückzahlung der 606 Euro verurteilt. Das soll nun  in Raten von Januar bis März 2024 passieren. Sollte das nicht klappen, drohten dem Mann echte gerichtliche Sanktionen, sagte die Richterin. Eins sei dem Mann aber durchaus zugute zu halten, seine Arbeit hat er behalten und ist nun unbefristet beschäftigt.


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