Am Landgericht Neubrandenburg ist gestern der Prozess gegen einen 48-jährigen Mann aus Kargow fortgesetzt worden, dem schwerer sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen wird. Die Kammer von Richterin Daniela Lieschke hat hinter verschlossenen Türen rund eine Stunde verhandelt. Danach gingen alle Verhandlungsparteien wieder ihrer Wege. Es war ein sogenannter Schiebetermin. Nötig sind diese Termine, weil die drei angesetzten Prozesstermine Ende Juni nicht ausgereicht haben. Die Aussagen der betroffenen Kinder, Eltern und Zeugen haben länger gedauert als ursprünglich geplant (WsM berichtete).
Schiebetermine sind nötig, weil zwischen zwei Verhandlungstagen nur eine bestimmte Frist – etwa drei Wochen – vergehen dürfen. Das hat der Gesetzgeber festgelegt, damit Prozesse zügig geführt und zum Abschluss gebracht werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, kann es passieren, dass das Verfahren ganz neu beginnen muss.
Im Verfahren gegen den 48-jährigen Stephan R. sollen sich die Parteien nun Anfang August noch einmal im Gericht treffen. Danach geht es am 28. August weiter, wenn erstmals nach der Urlaubszeit wieder alle Hauptvertreter der Beklagten und der Nebenkläger sowie die Kammer und Gutachter vollständig anwesend sein können.
Dann hat jede Seite wieder ein Fragerecht. Erst danach kann die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Und erst danach wäre der Zeitpunkt, dass alle fünf Vertreter ihre Plädoyers halten. Nach entsprechender Vorbereitung natürlich.
Da die Kammer danach traditionell erst wieder eine Urteilsberatung abhält, bei der die Plädoyers auch abgewogen werden müssen, ist noch nicht sicher, dass das Urteil auch noch am 28. August verkündet wird. Erst die Verkündung des Urteils soll aber wieder öffentlich sein.
Dem Angeklagten aus Kargow wird Missbrauch von Jungen in mehr als 50 Fällen vorgeworfen wird. Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt (WsM berichtete) laut Landgericht gar nicht zu der Anklage geäußert. Deshalb muss die Beweisaufnahme umfangreicher sein als sonst. Die Missbrauchsvorfälle sollen sich von 2018 bis 2021 im privaten Umfeld des 48-Jährigen ereignet haben.
Kindesmissbrauch in seiner Abartigkeit und seiner perfiden Vielseitigkeit ist durch nichts zu entschuldigen. Höchststrafe !!!!
Mich verwundert leider nur immer wieder das es keine Demos vor Corona und nach Corona zu dieser Problematik gibt, selten Schweigemärsche für tote Kinder. Niemand geht auf die Strasse im Namen der Kinder -die Opfer sind zahlreich und nicht jede Tat wird entdeckt .
Aber !!!! : auf den Corona-Demos trugen viele Gegner der Impfungen mit ihren Kindern !!!
Schilder hoch mit Aufschriften wie z.B. das ist Kindesmissbrauch um ihren Meinungen mehr Gewicht zu geben.
Nachdenkenswert finde ich .