Prozess um Mord am Oberbach geht zu Ende
Der Prozess wegen gemeinschaftlichen Mordes in Neubrandenburg (WsM berichtete) geht seinem Ende entgegen. Dabei können die Angeklagten nun auch darauf hoffen, dass sie eventuell „nur“ wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ verurteilt werden. Richterin Daniela Lieschke gab beim letzten Verhandlungstag einen entsprechenden „rechtlichen Hinweis“. Dies wäre dann der Fall, wenn man den beiden Angeklagten keine Tötungsabsicht unterstellen könnte. Das wiederum könnte sich dann in einer etwas milderen Strafe niederschlagen – aber das wird am 27. September erst klar werden, denn dann sind die Plädoyers geplant. Bisher haben sich die 19 und 17 Jahre alten Angeklagten im Prozess immer noch nicht zu den Vorfällen geäußert.
Dabei hat die rechtsmedizinische Gutachterin keinen Zweifel daran gelassen, dass das Opfer – ein 30-jähriger aus Afghanistan – durch besonders brutale Fußtritte gegen dessen Kopf ums Leben kam. Zeugen hatten die Täter dabei beobachtet. „Der Mann hatte von Anfang an keine Überlebenschance mehr“, sagte die Gutachterin. Der 30-Jährige hatte so schwere Hirnverletzungen, dass keine Operation mehr möglich war – und er elf Tage nach dem Gewaltakt starb.
Bei der Verurteilung wird es darauf ankommen, ob die Richter die Tat als „geplant“ einschätzen. Denn es ist bekannt, dass der 19-jährige Hauptangeklagte schon am 3. Februar – vier Tage vor dem tödlichen Gewaltakt am 7. Februar – das spätere Opfer geschlagen haben soll. Auch damals soll der Grund schon derselbe gewesen sein: Das 30-jährige Opfer soll die Freundin des 19-jährigen Hauptangeklagten als „Schlampe“ oder „Hure“ bezeichnet haben.
Diese hatte von dem 19-jährigen schmächtigen Iraner eine Art „Rache“ eingefordert, wie eine Zeugin berichtete. Und die erste Abreibung“ sei der Frau noch nicht genug gewesen. Zudem soll die Mutter der jungen Frau aus Afghanistan gegen eine Beziehung zu einem Iraner gewesen.
Beide Asylbewerber waren kurz nach dem brutalen Vorfall am 7. Februar geflohen, aber im Kulturpark gefasst worden. Der 19-Jährige hatte Blut an seiner Jacke und die Papiere des Opfers in seiner Tasche. In seinem Land sei es üblich, dass man solche Beleidigungen ahnde, habe er den Polizisten erklärt. Der Prozess wird am 27. September fortgesetzt, für den 29. September ist ein weiterer Verhandlungstag zur Sicherheit geplant.
Foto: Felix Gadewolz
Ich finde es in Ordnung, daß man im Heimatland des Täters so etwas so ahndet, wenn es denn wirklich so ist. Bei uns allerdings gilt unser Gesetz und muss konsequent durchgesetzt werden.
Ich verstehe nicht, warum man sich in diesem Land so lange mit solchen Kriminellen aufhält. Bin bestimmt nicht ausländerfeindlich, aber wer sich in unserem Land nicht zu benehmen weiß, der hat hier auch nichts zu suchen. In deren Land ahndet man solche Beleidigungen, so die Rechtfertigung, nun ja, aber sie sind nicht in ihrem Land, sondern hier in Deutschland und da gelten nun mal andere Gesetze.
Er kann frühestens nach zwei drittel der verbüßten Haftstrafe abgeschoben werden. Droht ihm im Heimatland die Todesstrafe, wird es nichts mit der Abschiebung. So bleiben die Straftäter bei uns.
Das ist politisch so gewollt.