Prozess um Tod von Leonie: Angeklagter will später aussagen

25. September 2019

Die erste Chance ist vertan: Der Stiefvater der sechsjährigen Leonie, die im Januar in Torgelow bei Pasewalk tot gefunden wurde (WsM berichtete), schweigt vor Gericht. Vor Beginn des viel beachteten Mordprozesses  mussten alle Besucher, die in den Saal kamen, ihre Handys und Taschen abgeben. Auch der leibliche Vater des getöteten Mädchens, der Nebenkläger ist, wurde sicherheitshalber durchsucht – bevor er später den Angeklagten unflätig beschimpfte.
Der 28-jährige Stiefvater hat gestern in Neubrandenburg lediglich Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht.

Er hat eine Malerlehre abgebrochen, keinen Beruf erlernt, ein leibliches Kind – das Baby im fünfköpfigen Haushalt – und lebte wie die Mutter der Getöteten von Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV.
Zur Anklage – Mord durch Unterlassen und Kindesmisshandlung in mehreren Fällen – will der Angeklagte erst im Oktober Angaben machen. Der Anwalt gab den 25. Oktober als Aussagetag an, das wäre genau nach den zwei Prozesstagen, an denen die Mutter von Leonie vorher als Zeugin aussagen soll.

Was steckt dahinter? „Prozesstaktik“, gibt Anwalt Bernd Raitor zu. So sei die Verteidigung der Auffassung, dass nicht klar ist, wer nun wirklich Leonie in den Tagen vor ihrem Tod misshandelt hat. So wolle man mehrere Zeugen abwarten. Es gebe zudem Angehörige, die auch bemerkt haben wollen, dass die leibliche Mutter manchmal gegenüber den Kindern gewalttätig geworden sein soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft allerdings dem Stiefvater vor, dass er das Mädchen fünf Mal geschlagen oder gestoßen und dabei zum Teil schwer verletzt haben soll. So hatte das Mädchen Brüche am Daumen, an mehreren Rippen und am Schlüsselbein sowie schwere Kopfverletzungen, die letztlich tödlich waren. Der Angeklagte soll die schweren Verletzungen nicht einem Arzt vorgestellt haben, um seine Taten zu verdecken. Erst viel zu spät habe er Hilfe geholt – deshalb „Mord durch Unterlassen“.

Der Angeklagte sagte vor dem Landgericht zwar nichts zu den Vorfällen, aber eine Haftrichterin erzählte, wie er von einem angeblichen Treppensturz mit Puppenwagen über 15 Stufen als Ursache für die Verletzungen gesprochen hatte. Dabei habe er im Juni immer wieder erwähnt, dass Leonie und ihr Bruder „nicht seine Kinder“ wären. Für die Richterin gab es zu viele Widersprüche in den Aussagen des Mannes, deshalb blieb er in U-Haft.

Heute sollen die Mediziner als Zeugen gehört werden, die als Erste in der Wohnung waren. Ein Urteil – dem Stiefvater droht eine lebenslängliche Strafe – wird frühestens Ende November erwartet.


3 Antworten zu “Prozess um Tod von Leonie: Angeklagter will später aussagen”

  1. Z sagt:

    Lebenslange Haft für den Stiefvater und für die „Mutter“. In meinen Augen ist sie keine Mutter, denn sonst hätte sie die Gewalttätigkeiten an ihrem Kind nicht ignorieren, billigen oder gar selbst ausführen können. Ich hoffe, dass das Klischee über das Gefängnis stimmt und die beiden im Knast nichts zu lachen haben…

  2. R.-M . K. sagt:

    “ Z
    “ da bin ich Ihrer Meinung . Aber selbst im Knast werden solche Perversen Leute noch in Schutz genommen .
    Mit Sicherheit eine Einzelzelle mit Persohnenschutz .

  3. Micha sagt:

    Wozu noch verhandeln und Steugelder für solch Pack ausgeben da ist doch alles klar ! Das Leid der kleinen, will man doch nicht hören, ist eh schon schlimm genug . Ab in Steinbruch mit Ketten bis nichts mehr geht und nicht in ein Ferienlager sprich einer JVA in Deutschland.