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Prozessbeginn nach schwerem Unfall: Angeklagter äußert sich nicht

Am Landgericht Neubrandenburg hat gestern der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Kosovaren begonnen, der am 23. Januar vergangenen Jahres in der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisenstraße in Waren absichtlich in das Auto einer 44 Jahre alten Frau gefahren sein soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Der Angeklagte äußerste sich gestern nicht selbst zu den Vorwürfen, sondern ließ von seinem Anwalt zunächst seine lange Krankengeschichte erklären.

Der 28-Jährige soll mit seinem Auto die Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Straße befahren und die im Gegenverkehr in ihrem Pkw befindliche Geschädigte wahrgenommen haben. Weiter heißt es: „Der Angeklagte habe mit der Geschädigten eine konfliktbelastete On-Off Beziehung geführt. Der Angeklagte habe sodann den Entschluss gefasst, einen Frontalzusammenstoß zu verursachen, wobei er den Tod der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen habe. Er habe daher sein Fahrzeug auf ca. 78 km/h beschleunigt und unmittelbar auf die Gegenfahrbahn gezogen, wobei es planmäßig zum Frontalzusammenstoß gekommen sei. Der Angeklagte habe dabei heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln gehandelt, so dass die Tat als versuchter Mord zu werten sei.“

Infolge der Kollision sei die Frau lebensgefährlich verletzt worden. Aufgrund einer Einblutung im Hirninneren und eines schweren Schädel-Hirn-Traumas musste sie in ein langanhaltendes Wachkoma versetzt werden. Sie lebt heute in einer Pflegeeinrichtung, hat keine Erinnerung an den Unfall und wird im Prozess von einem Nebenkläger vertreten. Von dem Angeklagten soll sie zuvor bereits mehrfach bedroht worden sein.

Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass die 44-Jährige den Kosovaren wegen einer schweren Krankheit zeitweise gepflegt habe und es dann eine sehr schwierige Beziehung gegeben habe. Man verkenne das schwere Schicksal der Frau nicht, doch soll nach seiner Meinung genauer geklärt werden, wie es zu dem Unfall gekommen sein. Denn auch gesundheitliche Gründe bei dem Angeklagten könnten nicht ausgeschlossen werden. Außerdem monierte der Anwalt, dass in der Anklage keine Rede davon ist, dass die schwerst verletzte Frau nicht angeschnallt gewesen sei. Möglicherweise wären ihre Verletzungen nicht so schwer gewesen, wenn sie den Gurt umgelegt hätte, so der Anwalt.

Der Angeklagte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Waren vom 26. November 2025 in Untersuchungshaft. Er zog mit seiner Familie nach dem Unfall aus Waren weg.

Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt.

Foto oben: Felix Gadewolz

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