Die nächste Prüfung zum Erwerb des ersten Jahresjagdscheines findet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Zeit vom 22. bis 25. November 22 statt. Gemäß der Jägerprüfungsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Prüfling bis zum 8. November bei der Jagdbehörde zur Prüfung schriftlich (per Post) anzumelden. Der Anmeldung sind die nach § 6 Abs. 1 Nummer 1 bis 4 der JägerPVO M-V geforderten Nachweise sowie eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Entsprechende Anmeldeformulare sind von der Internetseite www.lk-mecklenburgische-Seenplatte.de (unter dem Stichwort „Jagdangelegenheiten“) zu erhalten.
Der für die Prüfungszulassung erforderliche Ausbildungsnachweis nach § 6 Abs.1 Nummer 1 und 2 ist bis zum 18. November, 9 Uhr, einzureichen. Verspätete bzw. unvollständige Anmeldungen finden keine Berücksichtigung.
Die Prüfung findet nur dann statt, wenn sich dafür mindestens zehn Personen angemeldet haben und wird auf max. 40 Prüfungsteilnehmer beschränkt.









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