Radfahrerin bei Unfall mit Bus getötet: Landesfinanzministerium scheitert mit Zivilklage 

13. Dezember 2022

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bekommt nach einem tödlichen Verkehrsunfall einer Bediensteten kein Geld von anderen Unfallbeteiligten zurück, das an die Hinterbliebenen ausgezahlt wurde. Das hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden (WsM berichtete).  In dem Fall ging es um einen Busfahrer, der im August 2018 in einer Straße am Busbahnhof in Neubrandenburg mit seinem Bus eine Radfahrerin seitlich erfasst und dabei tödlich verletzt hatte. Obwohl dem Busfahrer keine strafrechtliche Verantwortung nachgewiesen werden konnte, hatte das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Fahrer der MVVG auf rund 2400 Euro Rückzahlung verklagt.

Hintergrund war, dass das Ministerium mehrere tausend Euro Urlaubs- und Sterbegeld an die Angehörigen der gestorbenen Frau ausgezahlt hatte.

Der zuständige Richter hatte in der letzten Verhandlung im Sommer nochmals einen Verkehrsunfall-Gutachter gehört. Dieser legte dar, dass der Busfahrer damals ausgewichen war, aber nicht mehr weit genug hatte ausweichen können, als die 54 Jahre alte Frau mit ihrem Rad wohl plötzlich nach links gelenkt hatte.

Der Richter legte beiden Parteien nahe, sich außergerichtlich zu einigen, wozu es aber nicht kam. Letztlich wies die zuständige Kammer die Klage zurück. Die Entscheidung ist laut Amtsgericht inzwischen auch rechtskräftig.


2 Antworten zu “Radfahrerin bei Unfall mit Bus getötet: Landesfinanzministerium scheitert mit Zivilklage ”

  1. Manni sagt:

    So bedauerlich dieser Fall auch ist, aber hier wusste in der Verwaltung mal wieder jemand nichts besseres mit seiner Zeit anzufangen als gegen den Busfahrer Klage einzureichen. Als wenn dieser durch so ein geschehen mit Todesfolge nicht schon genug gestraft ist. So etwas geht sicherlich nicht Spurlos an ihm vorbei.

  2. Willy sagt:

    Im vorliegenden Fall geht es nicht darum wie es dem Busfahrer wirklich geht. Das ist den Mitarbeitern vom Finanzminesterium egal. Es geht alleine nur darum, das sie das Geld was geflossen ist wieder zurück bekommen und das wollten sie sich vom Busfahrer holen. Sie hätten sich bei Bewertung aller Umstände des Einzelfalles feststellen können, das da nichts zu holen ist, weil dem Busfahrer kein strafrechtliches Fehlverhalten durch das Gericht nachgewiesen werden konnte. Da die Beamten aber die Prozesskosten aus Steuermitteln bezahlen haben sie die Zivilklage angestrebt. So ist das.