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Regionale Wirtschaft ist fassungslos über das Kippen der Bäderverkaufsverordnung M-V

Mit Spannung hat die regionale Wirtschaft gestern nach Greifswald geblickt: Dort wurde das Urteil im sogenannten Normenkontrollverfahren zur Bäderverkaufsverordnung verkündet. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di, die die Sonntagsöffnung in den Kur- und Erholungsorten in M-V abschaffen will. Das Oberverwaltungsgericht hat die Bäderverkaufsverordnung M-V aus formellen Gründen für unwirksam erklärt.
„Die Entscheidung macht mich fassungslos. Sie bedeutet einen herben Rückschlag für den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern“, äußert sich Hotelier Rolf Seelige-Steinhoffin einer ersten Reaktion zu dem Urteil.

„Die Sonntagsöffnung ist einer der zentralen Bestandteile, die unser Urlaubsland attraktiv macht“, so der Hotelier, der auf der InselUsedom eine große Hotelkette sowie rund 20 Einzelhandelsgeschäfte betreibt. „Das Shoppingerlebnis mit dem Partner oder der ganzen Familie gehört für die Gäste einfach zu einem gelungenen Urlaub dazu. Dabei schauen die Urlauber nicht darauf, welcher Wochentag gerade ist. Sie wollen spontan ihre Freizeit nach ihren Wünschen gestalten. In vielen anderen Urlaubsdestinationen im In- und Ausland ist das auch selbstverständlich. Hier hat M-V jetzt einen klaren Wettbewerbsnachteil.“

Die regionale Wirtschaft befürchtet nun, dass es mit der Gerichtsentscheidung zu einer Schwächung des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern kommt. In dem jüngst von der Landesregierung vorgelegten Entwurf einer neuen Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern wird die hohe Bedeutung der Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben.

„Notwendig ist jetzteine rasche Neufassung der Bäderverkaufsverordnung, damit der Tourismusstandortkeinen Schaden nimmt“, so Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHKNeubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Die Unternehmer im IHK-Bezirk sprechen sich branchenübergreifend seit Jahren für weitest mögliche Gestaltungsräume bei der Sonntagsöffnung aus.

Rolf Seelige-Steinhoff ergänzt: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die Gewerkschaft im Nachbarland Schleswig-Holstein eine vergleichbare Regelung zur Sonntagsöffnung mitträgt, hier in MV aber dagegen klagt. Die schwierige wirtschaftliche Situation des stationären Einzelhandels wird gegenüber dem Internethandel durch die Vorgehensweise der Gewerkschaft weiter geschwächt.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so dass die Geschäfte zunächst weiterhin sonntags öffnen dürfen.

1 Gedanke zu „Regionale Wirtschaft ist fassungslos über das Kippen der Bäderverkaufsverordnung M-V“

  1. Hier wird doch wieder eins klar. Die Gewerkschaft verdi, aus vielen Aktionen in der Vergangenheit als „Arbeitsplatzvernichter“ bekannt, muss sich aus Prestigegründen gegen den Tourismus und die Bäderregelung stellen.
    Angeblich um Ihre Mitglieder zu schützen. Wenn man die geringe Zahl der Mitglieder im Handel von verdi
    nimmt, geht es doch gar nicht darum. Es geht in Unkenntnis der Situation durch verdi darum, auf dem Klageweg
    dinge durchzusetzen, die nicht nur der Tourismuswirtschaft, sondern auch letztendlich diesem Land schaden.
    Aber das hat verdi noch nie interessiert. Hauptsache mit den Muskeln spielen. Warum hat man nicht im Vorfeld der Sonntagsöffnung verhandelt, mit der Tourismusbranche, die die Gegebenheiten kennt, gesprochen. Und nebenbei
    gesagt, nicht nur Verkäuferinnen arbeiten Sonntags, auch viele andere Branchen, damit Leben und Gesundheit
    funktionieren. Ich habe für das Verhalten von verdi kein Verständnis.
    Wegen dem Urteil aus formellen Fehlern der Landesregierung beim Gesetzeserlass kann ich nur sagen, es ist eine Schande, bei der Vielzahl von hochbezahlten Damen und Herren Referenzen und Juristen, dass derartige Fehler passieren.

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