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Revision verworfen – Kargower muss ins Gefängnis

Rund zweieinhalb Jahre Ermittlungen der Polizei, danach die Anklage der Staatsanwaltschaft, anschließend ein mehrmonatiger Prozess und dann noch einmal ein Jahr und vier Monate warten auf die Entscheidung zur eingelegten Revision: Der Fall des inzwischen 50 Jahre alten Stephan R. hat viele Menschen in der Müritz-Region lange beschäftigt, wütend und sprachlos gemacht – nicht nur die betroffenen Jungen und ihre Familien. Am 4. Dezember 2023 ist der Kargower vom Landgericht Neubrandenburg wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Angeklagt waren mehr als 50 Fälle, das Gericht sah laut Urteil 17 Fälle, davon vier als schwerer sexueller Missbrauch, als erwiesen an. Dass nicht alle Fälle verurteilt wurden, heißt nach Aussage von Richterin Daniela Lieschke aber nicht, dass es sie nicht gegeben hat. R. ging wie erwartet in Revision, jetzt hat der Bundesgerichtshof Leipzig entschieden: Die Revision wird als unbegründet verworfen, der Kargower muss auch diese Kosten des Verfahrens tragen und wird in Kürze ins Gefängnis „einziehen“.

Besondere Aufmerksamkeit für die Taten gab es in der Müritz-Region auch, weil der Angeklagte kein Unbekannter ist. Er hat viele Jahre lang die Öffentlichkeitsarbeit des DRK Mecklenburgische Seenplatte mitbestimmt, gab für das DRK kleinen und größeren Kindern Schwimmunterricht und betreibt mit dem „Müritzportal“ nach wie vor ein öffentliches Nachrichtenportal.

Das alles hat die Medien Mecklenburg-Vorpommerns auf einen Fall gelenkt, der für die betroffenen Kinder nur schwer zu ertragen war und nach wie vor ist. Denn wie Richterin Lieschke in der Urteilsbegründung unmissverständlich erklärte, leidet zumindest einer der betroffenen Jungen psychisch unter dem Missbrauch. Nämlich jener Junge, an dem sich der Müritzer im Alter von 10 und 11 Jahren mehrfach vergangen haben soll.

Beide Jungen waren Freunde des gleichaltrigen Sohnes des Verurteilten, ein Betroffener zudem Teilnehmer eines DRK-Rettungsschwimmer-Kurses. Die Familien seien freundschaftlich bekannt gewesen, es habe ein Vertrauensverhältnis gegeben. Ein Betroffener habe mehrfach beim Sohn des Kargowers übernachtet. Dieses Vertrauen habe der heute 50-Jährige aber ausgenutzt. 

Die Fälle hätten sich sowohl im Kargower Einfamilienhaus, in dem R. mit seiner Frau und seinem Sohn lebte, stattgefunden, als auch im DRK-Bootshaus, in den Sauna-Räumen der Müritz Therme in Röbel, in der Wohnung eines Onkels des Verurteilten sowie auf einem Kreuzfahrtschiff. 

Die beiden psychologischen Gutachter, die lange vor dem Prozess aktiv und während der gesamten Verhandlung dabei waren, haben die Aussagen der missbrauchten Jungen laut Richterin als glaubhaft und mit „konstantem Erlebnisbezug“ eingestuft. Auf Nachfragen hätten die Jungen widerspruchsfrei geantwortet.

Die beiden Jungen mussten vor Gericht aussagen, weil der 50-jährige Angeklagte geschwiegen hat. Beide Kinder hatten eine Betreuerin an ihrer Seite, um diese für sie unwahrscheinlich schwierige Situation besser überstehen zu können. Auch die Eltern der Kinder sind vor Gericht gehört worden. Ebenso der noch minderjährige Sohn des Verurteilten und seine Ehefrau.

Zugute gehalten hat das Gericht dem Kargower, dass er bisher nicht straffällig geworden sei und er keine körperliche Gewalt angewendet habe. Dennoch: Der Junge, der mehrfach missbraucht worden sei, leide nach wie vor psychisch unter den Taten. 

Die beiden Warener Anwälte der betroffenen Jungen und Nebenkläger, Sönke Brandt und Katja Schade, zeigten sich gegenüber „Wir sind Müritzer“ erleichtert, dass die Revision verworfen wurde. „Es war sehr wichtig in diesen Fällen, dass den Kindern geglaubt wurde, das Gericht hat auch wirklich einen großen Aufwand betrieben“, so Anwältin Schade. Es freue sie vor allem für die Betroffenen und ihre Familien, dennoch kritisiert sie die ingesamt lange Verfahrensdauer: „Das ist eine unerträgliche Belastung für die Betroffenen. Wir brauchen keine strengeren Gesetze, sondern eine konsequente Anwendung der bestehenden und eine Verfahrensbeschleunigung.“

9 Gedanken zu „Revision verworfen – Kargower muss ins Gefängnis“

  1. Der Typ ist wirklich sehr krank im Kopf. Der hat die letzten Jahre so weitergemacht als wenn nichts ist.Es gibt keine Einsicht bei ihm, der ist so was von eiskalt. Einfach ekelhaft. Seine Frau läuft auch noch mit dem rum. Was ist mit der nicht richtig die muß doch auch behandelt werden.

  2. Und ob wir strengere Gesetze brauchen, ganz sicher.
    2,5 Jahre hat die Polizei ermittelt? Das heißt der Typ ist die ganze Zeit frei rumgelaufen ? Hätte also locker weiter machen können? Eine schlimme Sache. Der ist Pädophil und gehört eingesperrt. Zum Schutz unserer Kinder und Enkel.

  3. Nicole Hirschner

    Endlich ist ein Urteil gefällt.
    Sabine und Micha haben so Recht.
    Dazu kommt noch, dass die Kinder wahrscheinlich ihr Leben lang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben und Stephan R. wird in 6 Jahren oder vielleicht sogar noch früher, wieder frei raumlaufen können.

  4. #Micha# „2,5 Jahre hat die Polizei ermittelt? “ Bei einer oberflächlichen Betrachtung stellt sich die Frage, ob und warum die Polizei sooo lange ermittelt hat, aber bitte bedenken Sie, dass 50 Fälle zur Anklage gebracht wurden. Das bedeutet, das mind. 50 Zeugenvernehmungen mit Kinder/Opfern durchgeführt werden musten. das Bedarf einer besonderen Vorbereitung und Durchführung. Auch wenn bei Gericht nicht alle Fälle verhandelt wurden, waren es mind. 50 Zeugenvernehmungen unter Beiziehung der Personensorgeberechtigten, ev. Psychlogen usw. z.b. Gutachter. Die Polizeibeamten stehen dazu im enegen Ausstausch mit der Staatsanwaltschaft.
    Insofern geht Genauigkeit vor Schnelligkeit.
    Für mich nachvollziehbar.
    Das der Täter womöglich eher wieder raus kommt, ist eine Frage der Gesetze. Eine besondere Schwere der Schuld hat weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme nicht gesehen.

  5. Unfassbar, dass Ermittlungen so lange dauern und dann noch mal ewig bis zur Entscheidung zur Revision….für die Geschädigten eine sehr lange und harte Zeit, bis endlich ein Urteil gefällt bzw. rechtskräftig geworden ist.

    Überhaupt in Revision zu gehen…
    Statt zu seinem Vergehen zu stehen und somit den Kindern die Aussage zu ersparen, schweigt er – WIDERLICH.

    Mir tun alle betroffenen Kinder und Familien sehr leid, mir tut aber auch der Sohn von R. leid. Für den war und ist es auch nicht einfach….

  6. Ich kenne Leute, die haben das nicht mal geglaubt. Es ist aber sehr oft so ,dass es solche Typen sind die in der Öffentlichkeit stehen und auch noch mit Kindern zu tun haben . Das macht es oft sehr leicht, für diesen für mich ,Perversen Dreck ! Solche Ermittlungen dauern eben seine Zeit um es auch klar zu beweisen. Einmal um es zu widerlegen bei falscher Aussage ,hat es auch schon gegeben und der ,den es dann betrifft für den kann auch viel zerstört werden . Aber wenn es klar bewiesen ist gegen den Beschuldigten dann bitte schnell und gerecht in den Knast damit . Wiederspruch is eben sein Recht kann jeder machen . Aber jetzt geht’s ab und gut .

  7. Wen du einen dummen Politiker beleidigst geht es schneller und bezahlst du das Luegenfernsehen nicht bist du schneller im Knast.

  8. 6 Jahre…dann kann er ja danach bald in Rente gehen und sein Leben fröhlich weiter leben. Kinderleben zerstört, Familien auf ewig gebrandmarkt – aber er kann weiter machen. 6 Jahre sind ein Witz. Und er wird weiter machen, so wie er sich jetzt schon benommen hat: durch die Stadt laufen als wenn nix wäre, Aussagen der Geschädigten erzwingen, schweigen, Revision. Eiskalt. Da wird einem schlecht.

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