Rote Liste zeigt für 20 Fischarten und Neunaugen Zustandsverbesserung

24. März 2018

Die Rote Liste der Neunaugen, Süßwasser- und diadromen – zwischen Süß- und Salzwasser wechselnden – Wanderfische Mecklenburg-Vorpommerns liegt nach Fassungen aus den Jahren 1991 und 2002 jetzt in 3. aktualisierter Ausgabe vor.
Bewertet werden in der vorliegenden Fassung 51 heimische Arten. Außerdem sind in der Liste 6 Neozoen, also neu eingewanderte oder eingeschleppte bzw. für Mecklenburg-Vorpommern gebietsfremde etablierte Arten enthalten, für die jedoch keine Bewertung vorgenommen wurde. Dazu gehören z. B. Fische der Gattung Coregonus, das sind verschiedene Formen von Großmaränen.

Insgesamt werden Neunaugen- und Fischarten betrachtet, die mindestens einen Teil ihres Lebens im Süßwasser verbringen. Reelle Veränderungen im Artenbestand sind gegenüber der letzten Roten Liste durch die Etablierung der zwei Neozoen Blaubandbärbling und Schwarzmundgrundel zu verzeichnen.

Von den bewerteten 51 Arten konnten 28 Arten (54,9 %) als ungefährdet eingestuft werden. 19 Arten (37,3 %) wurden verschiedenen Kategorien der Roten Liste sowie weitere 3 Arten (5,9 %) der Vorwarnliste zugeordnet. Für die Art Wels war eine Bewertungseinstufung aufgrund unzureichenden Datenbestands nicht möglich.

Im Vergleich zur 2. Fassung der Roten Liste aus dem Jahre 2002 erhielten 20 Arten eine positivere Einschätzung, etwa Bitterling, Forelle oder Zährte. 5 Arten erhielten eine negativere Einschätzung als 2002, darunter Aal und Schmerle. Die Kategorieänderungen können auch auf einen heute wesentlich verbesserten Kenntnisstand zurückzuführen sein und lassen Vergleiche nur mit Einschränkungen zu.

„Die Ergebnisse der aktuellen Bewertungen zeigen auf, dass wir bei unseren Bemühungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten für Fische und Neunaugen Verbesserungen erreichen konnten. Sie zeigen aber auch, dass weiteres Optimierungspotenzial gegeben ist und wir in unseren Anstrengungen zur Berücksichtigung der Ansprüche der Arten und zur Verbesserung des Kenntnisstandes nicht nachlassen dürfen“, so Umweltminister Till Backhaus.

Der Minister dankte den zahlreichen Ehrenamtlern insbesondere des Landesfachausschusses für Feldherpetologie und Ichthyofaunistik Mecklenburg-Vorpommern, die an der Datenerhebungen beteiligt waren. Auch der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern sowie weitere nichtstaatliche und staatliche Einrichtungen haben unter anderem mit der Bereitstellung von Befischungsdaten wertvolle Beiträge geleistet.

Die Rote Liste der Neunaugen, Süßwasser- und diadromen Wanderfische Mecklenburg-Vorpommerns kann über das Internetangebot des Landwirtschaftsministeriums https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Publikationen/ sowie auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) bestellt oder auch als pdf-Datei direkt abgerufen werden.

Hintergrund: Rote Listen sind Fachgutachten, die nach bundesweit einheitlicher Methodik den Gefährdungsgrad von Arten in abgestuften Gefährdungskategorien darstellen. Die Roten Liste stellen keine direkten Rechtsinstrumente dar, finden jedoch Berücksichtigung in verschiedenen Bewertungsverfahren und gestatten auch Aussagen über den Erfolg bestimmter Schutzmaßnahmen.


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