Das Landgericht Neubrandenburg hat gestern einen 30-jährigen Vater, der sein Baby derart geschüttelt haben soll, dass es später starb, wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren Gefängnis – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Vor Gericht zeigte sich der Vater geständig und reumütig. Er war bislang nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert.
Der Angeklagte hat im Januar vergangenen Jahres seinen elf Wochen alten Sohn, der lange Zeit laut geschrien haben soll und nicht zu beruhigen war, etwa 30 Sekunden lang geschüttelt, ohne den Kopf des Säuglings abzustützen. Danach wippte er das Kind in einem Baby-Autositz so heftig hin und her, dass der Oberkörper des Jungen immer wieder abhob und ungebremst auf die Sitzfläche zurückfiel. Die Mutter brachte den Säugling am nächsten Tag ins Krankenhaus. Dort starb das Kind drei Tage später an den Folgen einer Hirnblutung und wegen anhaltenden Sauerstoffmangels.
Der 30-Jährige zeigte sich vor Gericht sehr reumütig und erhielt weitere Auflagen vom Gericht. Unter anderem soll er sich in psychiatrische Behandlung begeben. Der Prozess verlief unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Urteilsverkündung war dann wieder öffentlich.
Foto: Felix Gadewolz
Ein Leben ist nichts mehr wert. Was haben wir für eine Rechtssprechung? Zum Glück hat der Mann keine Steuern hinterzogen. Er wäre direkt ins Gefängnis eingefahren. Hat er noch mal richtig Glück gehabt. Hat nur seinen Sohn auf dem Gewissen.
Bewährung für diese Tat : ein Freibrief …………unverständlich , unbegreiflich , entsetzlich .
Ich finde das tatsächlich nur traurig!! Es ist ein minderschwerer Fall, wenn ein Baby durch Gewalteinwirkung stirbt? Wo ist unsere Menschlichkeit geblieben?
In unserem Rechtssystem spielt Menschlichkeit nur auf seitens der Täter eine Rolle, könnte man meinen! Ich bin erschüttert über das Urteil.
Viele junge Eltern wissen gar nicht, dass ein Säugling nicht geschüttelt werden darf, und dass der Kopf immer abzustützen ist, wenn das Kleinkind hochgenommen wird. Wie das sein kann ist mir ein Rätsel. Die Hebammen müssten es doch erklären.
Unfassbar! Bewährung! Der eigene Vater hat das Leben seines schutzlosen Babys einfach so ausgelöscht. Er hätte mit den Folgen des Schüttelns rechnen müssen. Was haben wir nur für Gesetze. Ist der Tod dieses kleinen Menschenlebens nichts mehr wert?
Auch wenn er noch keine Vorstrafen hatte. Es geht hier um einen kleinen Menschen, der spätestens mit seiner Geburt das Recht auf ein schönes Leben hatte.
Ich bin wütend über unsere Rechtsprechung
Diese ist doch wohl dbzgl. dringendst reformbedürftig!
#Renate Blumenschein#
„…der spätestens mit seiner Geburt das Recht auf ein schönes Leben hatte.“ Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kenn keinen solchen, von Ihnen formulierten , Grundsatz. Leider. Es gibt weiltweit nur drei Länder die einen solchen Grundsatz in der Verfassung verankert haben.
Da ist also noch viel zu tun. Selbst die Abgeorndeten von Bündnis90/Die Grünen haben sich diesen Grundsatz nicht auf die Agenda geschrieben.