
Dabei wurde das Mädchen in dem auf 45 Stundenkilometer gedrosselten Fahrzeug so eingeklemmt, dass Helfer sie erst herausholen mussten. Sie kam per Hubschrauber in eine Klinik, soll aber nicht in Lebensgefahr schweben. An dem Leichtmobil entstand erheblicher Schaden in Höhe von mehrere tausend Euro.
Unter dem Begriff „Leichtkraftfahrzeuge“ sind vor allem vierrädrige Dieselwagen gemeint, die sehr leicht gebaut sind, bei denen die Leistung begrenzt und so die Geschwindigkeit auch begrenzt ist. Sie dürfen in der Regel auch mit Mopedführerschein gefahren werden. Solchen habe das Mädchen auch gehabt, sagte der Sprecher. In allen anderen ostdeutschen Bundesländern soll gerade ein Pilotversuch laufen, bei dem die Fahrzeuge schon mit 15 Jahren gefahren werden dürfen.







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