SEK rückt zur Zwangsräumung in Penzlin an

13. Dezember 2023

Ein SEK-Einsatz hat heute Vormittag in Penzlin für Aufregung gesorgt: Mehrere Straßen waren gesperrt, zahlreiche Einsatzwagen und auch Polizeihunde unterwegs. Das alles wegen eines Mannes: Bei einem 53-Jährigen stand die Zwangsräumung eines Hauses an. Da der Mann für die Polizei kein Unbekannter ist und er der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird, haben die Gerichtsvollzieher um Unterstützung gebeten.

Die Polizei rückte mit Spezialeinsatzkommando (SEK), Hunden und zahlreichen Beamten an. Eingreifen mussten die Kräfte zum Glück nicht. Der Mann wurde aufgefordert, das Haus, das zwangsversteigert wurde und inzwischen einen neuen Besitzer hat, zu verlassen, was er auch widerstandslos gemacht hat. Das soll bei früheren Gesprächen mit ihm nicht so gewesen sein.

Während die Gerichtsvollzieher ihn über das Verfahren informierten, durchsuchten Polizisten das Haus auf mögliche Gefahren, konnten aber auch wieder abrücken.

Der 53-Jährige ist in der Vergangenheit häufiger aufgefallen und hat bei der letzten Kommunalwahl für die „Penzliner Runde“ kandidiert, die der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird. Reichsbürger leugnen unter anderem die Existenz der Bundesrepublik Deutschland.


29 Antworten zu “SEK rückt zur Zwangsräumung in Penzlin an”

  1. Fischer sagt:

    Können Sie mir mitteilen wo ich den Friedensvertrag zwischen den Siegermächten und Deutschland finde bzw nachlesen kann?
    Danke

  2. Dietmar Teicher sagt:

    Zeigt mir mal verbindlich und Rechtswirksam, einen einzigen Staatsangehörigen der BRD, wo wirklich steht, ist Staatsangehöriger der BRD Bundesrepublik Deutschland. Na los, fangt mal bei euch an?

  3. Willy sagt:

    „Fischer“ lesen Sie doch bitte den zwei + vier Vertag von 1991. Da steht alles drin in bezug auf Deutschland.
    Ich vermute aber, das kommmt bei Ihnen nicht an.

  4. Regimekritiker sagt:

    @Fischer,
    vielleicht hilft dieser Beitrag weiter.
    Für mich persönlich ist der Keks damit gegessen und die Sache rechtsverbindlich.
    Aber das ist meine persönliche Meinung. Die muss nicht richtig sein.

    https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/hat-die-bundesrepublik-deutschland-nach-1945-einen-friedensvertrag-unterzeichnet-100.html

  5. Mario Felske Felske sagt:

    ich muss sagen das solche Menschen Gehirnamputiert sind oder ein Vakuum in ihrem Kopf ist.

  6. Stefan sagt:

    Hallo Herr Teicher,

    das ist sogar recht simpel.
    Es gibt einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis. Diesen können Sie beim

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten

    beantragen.

    Welchen juristisch unantastbaren Beweis, der international anerkannt wird und Bestand hat, haben Sie für Ihre Theorie?

    Ich empfinde es als überaus paradox, dass Menschen, welche die Existenz dieses Landes leugnen, gleichzeitig oftmals gerne Gelder von ihm beziehen.

  7. Ralf sagt:

    Moin der 2+4vertrag ist noch lange kein Friedensvertrag.er ist es das Papier nicht wert.keine Verfassung,kein Friedensvertrag,besetztes Land siehe Rammstein und mehr,Feindstaatenklausel,hallo,stag,rustag…jeder deutsche Richter hat ein Staatsbürgerausweis,warum beantrage ich ihn in der ausländerbehörde?warum ist man seit dem Tag deutscher Staatsbürger?warum wird man danach als Staatsfeind nr.1gemeldet?der Personalausweis legt nur die Vermutung nahe,das sie deutscher Staatsbürger sind.das ist ein Ausweis für Personal mit einer nummer…Personalausweis…Ich bin für Recht und Demokratie.weil ich mich mit dieser Geschichte befasse soll ich was sein…das glaubt ihr doch selber nicht…siehe Umsturzversuch der Rollstuhlfahrerbande mit Luftgewehr,hellebarden ,Pfeil und Bogen…6 Rentner gegen 1000 schwerbewaffnete Polizisten so was von armselig (1000?!)..Deutschland verdummt langsam Sorry…mit freundlichen Grüßen Ralf und ich habe kein Problem mit meiner Adresse

  8. Mike Höft sagt:

    der zwei+vier Vertrag ist nun mal keine Gründung einer BRD!
    In meinem „Personalausweis“ steht nun mal Personalausweis ausgestellt durch die Bundesepublick Deutschland (weltweit einmalig).
    Zur Bestätigung der Staatsangehörigkeit benötige ich einen Staatsangehoerigenausweis welcher gesondert beantragt werden muss. Mein Personalausweis sagt folglich nicht aus, das ich deutscher Staatsbürger bin, sondern identifiziert nur meine Personalie.

    Ohne Personalausweis keine Rente und dann noch die Riester Rente ersatzlos zu streichen ist willkürliche aufgebrachte Machtdemonstration. Die Regierung und die Gerichte verlieren Ihre Glaubwürdigkeit. Bei der Einzahlung der Rente und der Riesterrente gab es ja auch kein Identifikationsproblem!
    Bitte liebe Regierung und Gerichte gebt dem Mann zumindest die Beträge die er eingezahlt hat! Und damit nicht genug auch die Staatlichen Zuschüsse stehen ihm zu, da der Mann ja auch auch jede Menge Steuern und Abgaben an den Staat entrichtet hat.

    Deeskalation wird von der Regierung gepraedigt, versucht es doch auch Mal mit Identifjkations Card oder Personenausweis um solche aufgebauschten Reaktionen zu vermeiden, da solche Aktionen vom Steuerzahler bezahlt werden müssen.

  9. Willy sagt:

    Wem es in diesem Land nicht gefällt, aus welchen Gründen auch immer, darf gerne ausreisen in ein Land seiner Wahl.
    Schnell werden sie merken, dass es da auch Regeln gibt. Am besten übern großen Teich.
    So ein Geschwurbel ist ja zum erbrechen.
    Meine Meinung.

  10. Oskar sagt:

    Staatsbürgerausweis! Ich hab beim Einwohnermeldeamt nachgefragt ( interessehalber) , nur Ausflüchte zu hören bekommen. Die wissen genau was das ist , wollen aber sowas nicht ausstellen bzw. sind aufgefordert das zu verhindern . So sieht’s aus

  11. Man kann eben nicht beim Ordnungsamt einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Stefan!!!! Da lügen Sie, versuchen Sie es doch mal. Denn 2018 Penzliner Runde haben wir einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen wollen, und bekamen ihn nicht. Wir mussten den in der Ausländerbehörde bei Frau Rieger beantragen und wurden abgelehnt, darauf haben wir die Polizei geholt und die haben uns herausgeschmissen, wir wollten nur den Grund wissen. Sie lügen und haben sich gar nicht informiert. Man bekommt keinen mehr!

  12. Hildegard sagt:

    Oh mein Gott, sind die alle krank im Kopf (also die Reichsbürger-Heinis)!!!

  13. Hallo Oskar, einen Staatsbürgerausweis und Staatsangehörigkeitsausweis bekommt kein hier lebender deutsche, nur in Ausnahmefällen im Ausland. Und als Politiker. So sieht es aus, und gerade weil es keiner mal versucht einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, haben wir hier diese Probleme etc.

  14. Max sagt:

    Es ist schon sehr erstaunlich, wie sehr der Großteil der Leser, Meinungsmacher und der sog. Journalisten über etwas umherfabulieren, wovon sie keine Ahnung haber.
    Sowohl die Polizei, als auch die Journalisten, sind jemals von den Hintergründen informiert worden, ich weiß das aus erster Hand.
    Der dort aus seinem Eigentum geschmissen wurde hat viele unbequeme Fragen gestellt und ist hier eine Lügenpropsganda ausgesetzt worden, aber daran sind wohl die gleichen schuldig, die schon Mal sich die Finger schmutzig gemacht haben.
    Und noch etwas, zu einer sog. Zwangsversteigerung muss es immer ein zugrundeliegendes Rechtsgeschäft geben, gibt es das nicht, dann gibt es keine Zwangsversteigerung, so einfach ist das.
    Und auch das ist eine Information aus erster Hand, dieses ursprüngliche Rechtsgeschäft, könnte im Vorfeld von vielen Institutionen des Staates, nicht vorgelegt werden.
    Über diesen Zusammenhang darf jeder Mal selbst nachdenken und was das für ihn selbst bedeutet?
    Ich sage nur ein willkürlicher Akt von Staatsgewalt, mehr nicht.
    Was auch ein Fakt ist, daß es keinen Journalisten gab, der sich auch nur ansatzweise, beim sog. RB, vorab informiert hat, keiner wohlgemerkt!
    Ob dieser Kommentar so gedruckt wird, sei dahingestellt und wird beobachtet.

    euer max

    • Das mit der „Propsganda“ ist schon echt schlimm. Da werden völlig unschuldige Bürger des Nicht-Staates BRD geräumt und die ach so böse Presse unterstützt diesen Nicht-Staat noch, in dem sie berichtet. Mehr können wir darauf jetzt aber auch nicht antworten, weil „Kaiser Olaf“ und sein Gefolge genau aufpassen und wir sonst irgendwann im Kerker landen.

  15. Stefan sagt:

    Hallo Oskar,

    das Einwohnermeldeamt kann Ihnen in diesem Fall auch nicht helfen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt man bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.
    Diese ist im Fall unseres Landkreises in die von mir angegebene Behörde integriert.

    Und Herr Teicher,

    ich besitze solch ein Dokument.
    Warum man Ihnen die Beantragung verweigert hat lässt sicher Raum für Spekulationen, aber ich kann Ihnen versichern, dass es dieses Beweisstück einer Staatenzugehörigkeit tatsächlich gibt.

  16. Müritz er T sagt:

    Also wenn man in Deutschland z. B. ein Kind adoptieren will braucht man den Staatsangehörigkeitsausweis.
    Warum dort der Personalausweisbund Geburtsurkunde etc nicht ausreicht, erschließt sich mir zwar nicht, aber es ist eigentlich kein Problem ihn zu bekommen.

  17. Hallo Stefan, noch mal zum Mitschreiben, ich möchte von Ihnen hören, was bei ihrer Staatsangehörigkeit steht? Besitzt die Staatsangehörigkeit? So wie es im Art.116.1 GG gefordert wird, also wie lautet Ihre Staatsangehörigkeit (besitze die Staatsangehörigkeit der BRD, oder Deutschland) Ich behaupte mal, dass Sie mir diese Frage nicht beantworten können. Weil ich habe auch so ein Schein, ich wollte meinen Staat im Substantiv bestätigt bekommen. Aber für alle anderen, damit Ihr mal seht, dass dieser Stefan ein Systemling ist und wirklich wichtige dinge absichtlich weglässt. Also jeder kann mal dort anfragen Hochstr.1 Ausländerbehörde bei Frau Rieger und fragt nach einem Staatsangehörigkeitsausweis, da bin mal gespannt, und dann werdet Ihr erkennen, was der Stefan für einer ist. Oder prüft das mal, und verbreitet es.
    Also ESTA Auszug ausdrucken, zum Einwohnermeldeamt.
    Dort unterschreiben, und dann abschicken.
    Dann werdet Ihr sehen, was Ihr seid, wenn man euch Positiv bescheinigt die Staatsangehörigkeit, dann fragt mal wie der Staat heißt im Substantiv, als ich behaupte, mal das es keinen einzigen Staatsangehörigen der BRD gibt bei dem steht, besitzt die Staatsangehörigkeit BRD oder Deutschland. Ihr solltet als mal machen und dann eure Erfahrungen öffentlich bekannt geben, und im Übrigen. Alle Personalausweise sind absichtlich und vorsätzlich verfälscht und damit ungültig, vergleiche §5 Personalausweisgesetz Punkt 1 in Verbindung mit §28 Personalausweisverordnung. Dort wird erklärt, was es bedeutet einen Namen, Familiennamen zu haben.etc. Ihr müsst das machen. Dann seht Ihr, wer recht hat.

  18. Stefan sagt:

    Herr Teicher,

    ersteinmal gibt es keinen Grund den eigenen Blutdruck in besorgniserregende Höhen schnellen zu lassen und dann empfehle ich Ihnen dringend eine Auszeit.
    Internet, Stammtisch und alles was Sie noch so in Ihrer gesellschaftlichen Blase hält, einfach mal für vier Wochen nichts davon.
    Lesen Sie etwas Dickens – der hat weit mehr als nur „Eine Weihnachtsgeschichte“ geschrieben und ausreichend Sozialkritik dürfte das Ganze für Sie auch lesenswert machen.
    Das beruhigt und schult gleichzeitig.

    Eine Staatsangehörigkeit wird im Übrigen natürlich nicht als Substantiv, sondern als Adjektiv, angegeben.
    Es sollte also korrekt „deutsch“ dort stehen – was es auch tut.
    Das Dokument an sich wird, wie auch die Kopfzeile unschwer erkennen lässt, von der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben.

    Ich musste bei Max Kommentar etwas schmunzeln.
    Bedeutet das, dass Gesetze und Verfahren, an welche ich nicht glaube, für mich nicht gelten wenn ich es möchte?
    Ich hätte, wie sicherlich alle hier, eine kleine Liste an Dingen, auf welche ich dankend verzichten könnte ;)

  19. Willy sagt:

    #Teicher‘
    den Punkt 1 im Personausweisgesetz § 5 gibt es nicht oder Sie haben ein anderes Personalausweisgesetz!
    Sicher meinen Sie § 5 Abs. 2, Ziffer 1 PAuswG.
    Der Staatsangehörigkeitsnachweis beruht auf ein Gesetz das seine Erstausfertigung am 22.07.1913 hatte, aber Zuletzt geändert wurde durch Art. 5 G v. 16.8.2023 I Nr. 217.

    Es steht ihnen frei, einen solchen zu beantragen. Kostet derzeit ca. 51 Euro. Ergeht ein Ablehnungsbescheit kann die Widerspruchsgebühr zwischen 25 und 75 Euro liegen, je nach Aufwand.

    Sie können sich ja auch aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen lassen. Auf Antrag! Ach ne, geht nicht. Sie lehnen ja alles ab. Aber einen Deutschen Führerschein haben Sie doch,oder haben sie ihn abgegeben oder fahren mit einem „Reichsführerschein“ ?

    Auch Sie können jederzeit Deutschland verlassen, wenn es Ihnen hier nicht gefällt.

  20. Hallo Wily,vielen Dank gut, dass Sie Eigenrecherche getan haben Danke ändert aber an der Tatsache nichts § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
    (1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
    (2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
    1.
    !!!Familienname!!! und Geburtsname,
    2.
    in Verbindung mit Abschnitt 6
    Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis!!!!!!
    § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
    (1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
    1.
    den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, Sie sind jetzt verpflichtet mal zu vergleichen, ob in Ihrem Perso Familienname steht oder Name, wenn im Perso Name steht, ist die Eintragung unrichtig, so einfach ist das . Die richtige Rustag gibt es nicht mehr, weil es ständig geändert wurde, bis 1999 besaßen alle noch die unmittelbare Reichsangehörigkeit.

  21. Hallo Willy, ich hatte einen Staatsangehörigkeitsausweis, bei Erstantrag stand noch so Sinngemäß das der Personalausweis und Reisepass kein verbindlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit ist, sondern man vermutet diese.

    Als ich dann den gelben Schein bekam, wurden Fragen gestellt, die nie beantwortet wurden, selbst wenn man mit dem Grundgesetz kam, Art 16 GG – Einzelnorm

    Gesetze im Internet
    https://www.gesetze-im-internet.de › Art_16
    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen . …… Dann wurde auch noch im Auftrag unterschrieben. Das bedeutet, dass der Unterzeichner keine Verantwortung übernimmt und dieses Schreiben rechtlich nur den Charakter als Entwurfs hat. Aber noch mal an alle hier diesen Antrag ausdrucken .https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Register_EStA/EStA_Auskunft.pdf?__blob=publicationFile&v=5 und abschicken. Mehr sollte ich nicht schreiben, macht das mal, und dann sehen wir weiter. Willy ist das Ihre Art von Demokratie nichts hinterfragen, alles Glauben und nichts prüfen? Das hatten wir doch schon mal.

  22. Hallo Stefan, gilt auch für Dich der Art.16 GG nicht, was bedeutet denn das Wort Staatsangehörigkeit. Hier die Antwort was bezeichnet man als Staatsangehörigkeit?
    Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

    Also ich kenne keinen Staat deutsch!
    Hier geht es um einen gehbehinderten Frührentner, der Fragen stellte, und keine vernünftigen Antworten bekam.

    Und sich hier einige so mit Ihren Kommentaren bemerkbar (negativ) machten, da soll, man keinen dicken Hals bekommen.
    Kein bisschen Mitgefühl, nur Häme etc. da weis man doch braucht man sich nicht mehr wundern, warum hier Rechtsbankrott herrscht. Hier bauen sich parallel Gesellschaften auf, da drückt man ein Auge zu. Was erwarten Sie denn?
    Ich empfehle Ihnen mal die Jahrhundertlüge von Holger Fröhner als Einstieg zu lesen, oder Fabian der Goldschmied. natürlich auch Carlo Schmid Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 08.09.1948 als Video.,Theo Waigel (CSU) 1989: Deutsches Reich nicht untergegangen.. – YouTube

    Schöne Vorweihnachtszeit wünsche ich allen.

  23. Willy,§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
    (1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
    (2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
    1.
    !Familienname!!!!!! und Geburtsname,
    2.
    Vornamen,
    3.
    Doktorgrad,
    4.
    Tag und Ort der Geburt,
    5.
    Lichtbild,
    6.
    Unterschrift,
    7.
    Größe,
    8.
    Farbe der Augen,
    9.
    Anschrift; hat der Ausweisinhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,
    10.
    Staatsangehörigkeit,
    11.
    Seriennummer und
    12.
    Ordensname, Künstlername.Im Punkt 1 von12 steht zuerst Familienname und jetzt vergleichen Sie mal was in Ihrem Perso steht dort steht Name und nicht Familienname die Erklärung was es bedeutet steht in der § 28 Passiv – Einzelnorm das Rustag jetzt Stag wird und wurde ständig geändert,1999 besaß man noch laut Stag die Unmittelbare Reichsangehörigkeit, also es wird ständig geändert. Nun haben Sie und alle anderen feststellen können, dass im Perso nicht Familienname Steht, sondern Name das in Verbindung mit Abschnitt 6
    Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
    (1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
    1.
    den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, und das ist eine Tatsache. Sie sind verpflichtet, Ihren Perso unverzüglich beim Einwohnermeldeamt vorzulegen und das Reklamieren gilt auch für Stefan. Ob dieser Kommentar so gedruckt wird, sei dahingestellt und wird beobachtet. Die anderen an Stefan und Willy wurden nicht angezeigt. Folgen dann noch.

  24. Willy sagt:

    #Dietmar Teicher#

    Sie zitieren Art. 16, von was? Der 3.DVO zum LKG? Was für ein Gewurschtel. Ausgerechnet Sie bemühen das Grundgesetz. Beachtlich,für wahr.

    Und dann sollten Sie meinen Beitrag richtig lesen. Soviel kann ich doch von Ihnen erwarten. Ich schrieb: „ Sie können sich auch aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen lassen, Auf Antrag“

    Es war also keine Rede davon, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden kann…..usw.

    Natürlich müssten Sie im Gegenzug eine andere Staatsangehörigkeit beantragen und der neue Staat tritt in die Rechte ein.

    Den Rest den Sie geschrieben haben, können Sie sich schenken.

    Also nochmals, Sachen packen und Ausreisen. Ach ne, irgendwann müssen Sie ja wieder zur Deutschen Botschaft einen Reisepass beantragen. Sie verstricken sich selbst in Widerspruche und wollen es nicht wahr haben. So sind Sie.

    Ich habe fertig.

  25. H. sagt:

    Nee, Teicher,

    so geht das nicht. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben wollen, sollten Sie erst einmal Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Das wird von jedem Ausländer verlangt. Merke: Sprache ist Logik. Falschschreibung ist Unlogik – so wie Ihr ganzes Geschwafel.

    Pfiat di

  26. Willy und Co,

    Dass Sie und Konsorten nicht verstehen wollen, ist mir schon klar, gilt für diejenigen, die mal prüfen wollen und Sie werden ihre eigenen Erfahrungen sammeln.
    Eigentlich bedarf es zur Situation in “Deutschland”

    keine weitere Erläuterungen.

    Für die Untermauerung der juristisch einwandfreien Rechtslage,
    erhalten Sie auf den folgenden Seiten weitere “Augenöffner”.Siehe link https://drive.google.com/file/d/0B2Qco-1vpyjgVjQwSEdock5uOG8/view?fbclid=IwAR1Po1jvOwp87Rr4CitSxq6xu61Jl8RuYBbnGMRMP92_V13U2FDkZ8zQhRk&resourceke

  27. Willy sagt:

    Hallo Herr Teicher,

    können Sie auch sachlich Ihre Meinung äußern? Das Wort „Konsorten“ erfüllt den Tatbestand einer Beleidigung,
    (§ 185StGB) Ganz nebenbei auch gegen die Netiquette.
    Die Redaktion sollte das Löschen. Also Ihren Beitrag.
    Sie haben es eben nicht drauf. Und das können Sie sich ganz dick hinter Ihre Ohren schreiben: Ich folge niemanden und schon gar nicht Ihnen.