Der Gesetzgeber plant eine weitreichende Klarstellung zu überhöhten Beitragsforderungen der Krankenkassen. Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl sie keine entsprechenden Einkünfte hatten, sollen zu viel geleistete Beiträge zurückerhalten. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch werden voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hatte mehrfach auf den Missstand hingewiesen und sich für die Versicherten gegenüber Krankenkassen und der Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Laut Gesetzentwurf sollen Krankenkassen nicht mehr den Höchstbetrag von Selbstständigen und Freiberuflern fordern können, wenn das Finanzamt noch keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Er stellt die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge dar. Und: Wird bei fehlendem Steuerbescheid der Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro pro Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt, müssen Versicherte zukünftig darüber informiert werden. Anschließend bleiben ihnen zwölf Monate Zeit, um unter Vorlage des Steuerbescheids eine einkommensadäquate Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags zu beantragen. Bislang haben die Krankenkassen Unterlagen, die geringere Einkünfte belegen, aber nach der festgelegten Frist von drei Jahren eingereicht wurden, nicht akzeptiert.
„Für die Betroffenen geht es um viele tausend Euro. Die Rote Karte des Gesetzgebers für die Krankenkassen war mehr als geboten. Sie haben zu Unrecht nachgereichte Dokumente nicht akzeptiert. Gerade Menschen mit geringen Einkommen wurden so in die Schuldenfalle getrieben. Sie sollten hohe Beiträge entrichten, obwohl ihre Einkommen niedrig waren“, berichtet Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg. Umso erfreulicher findet die Patientenschützerin, dass die geplanten Gesetzesänderungen auch rückwirkend gelten sollen. Für die Jahre 2018 und 2019 können selbstständige Versicherte also ebenfalls Beiträge von ihrer Krankenkasse zurückfordern, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Harte Frist fürs Einreichen des Steuerbescheids
Selbstständige und Freiberufler können in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder bleiben. Die Höhe ihrer Beiträge richtet sich nach den tatsächlichen Einkünften, die aus dem Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Jahres hervorgehen. Für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ist seit 2018 innerhalb von drei Jahren der Bescheid vom Finanzamt bei der Kasse einzureichen. Wird die Frist verpasst, fordern die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Mitglieder von Krankenkassen beim Durchsetzen ihrer Rechte. Termine für Beratungen können vereinbart werden unter www.vzhh.de/termine oder Telefon (040) 24832-130. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/patientenschutz.
„Die Rote Karte des Gesetzgebers für die Krankenkassen war mehr als geboten. Sie haben zu Unrecht nachgereichte Dokumente nicht akzeptiert.“
Sorry, aber was für ein Quatsch. Die Krankenkassen haben ganz einfach nach der aktuellen, bisherigen Gesetzeslage gehandelt. Es war nun mal ohne Ausnahme der Höchstbetrag von den Kassen festzusetzen, wenn innerhalb der Frist keine Einkommensnachweise vom Versicherten vorgelegt wurden… Das Gesetz gab da gar keinen anderen Spielraum. Das war null Verschulden der Krankenkassen sondern allein des Gesetzgebers, der das im SGB V so geregelt hat!
Das stimmt leider nicht. Es wurden von den Krankenkassen, keine Steuerbescheide akzeptiert, nach deren Schätzung.
Die immer der Höchstbetrag war, der auch vorher nie erreicht wurde. Und saß rückwirkend.
Und auch für den Mindestbetrag, während der Corona Zeit
9/10 Reglung ist eine Schweinerei hoch drei da sieht man mal wie der Staat umgeht mit Menschen die nix vom Staat haben wollten so kann man seine Beiträge selbst tragen egal wie hoch die Rente ausfällt da spreche ich vielen Kleinselbständigen aus dem Herzen
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Wenn man ein Vermögen über 60000€ wirst du überall bestraft.Keine Energiepauschale, kein Lastenzuschuss oder Wohngeld, kein Bürgergeld und bei der Krankenkasse zahlt man für 1093€ Krankenkasse/Pflege egal wie niedrig dein Einkommen ist. Bei 600€ muss du für 1093€ Beiträge zahlen.
Seltsam. Ich hatte damals gegenüber der Barmer meinen Gewinn laufend geschätzt. Danach wurde unter Vorbehalt der Beitrag berechnet. Mit Vorlage des Einkommensteuerbescheid erfolgte meistens eine geringe Nachzahlung. Kommunikation ist alles.
DIe PKV war während der Corona Zeit nicht kulant und verlangte den vollen Betrag auch nach nachfrage,das war eine Sauerei und ich werde es bestimmt nachfordern!