
„Die große Zahl an aus- und fortgebildeten rsthelfern zeigt, dass das Thema in den Schulen präsent ist. Die Beschäftigten übernehmen Verantwortung, handeln vorausschauend und setzen ein starkes Zeichen für eine gelebte Fürsorgekultur“, sagte Oldenburg.
An Grund- und Förderschulen sind alle Beschäftigten gleichzeitig auch Ersthelfer. An weiterführenden Schulen müssen Lehrkräfte der Fächer Sport, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Hauswirtschaft, in den naturwissenschaftlichen Fächern, in berufspraktischen Fächern an den beruflichen Schulen sowie alle Klassenlehrkräfte als Ersthelfer ausgebildet werden.
Die Umsetzung der Schulungen erfolgt in Zusammenarbeit mit anerkannten Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund. Die Schulungen zum Ersthelfer umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Während der Grundkurs auf die Vermittlung aller relevanten Grundlagen abzielt – von der Versorgung von Wunden über das Verhalten bei Knochenbrüchen bis hin zum korrekten Absetzen eines Notrufs – dient das Training der regelmäßigen Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist klar geregelt: Für angestellte Beschäftigte übernimmt die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern die Kosten, für verbeamtete Lehrkräfte das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung über das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V).







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