Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

23. Juli 2020

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August 2020. Kunden müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus. Das teilte das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord jetzt mit.

Die Jobcenter verschicken deshalb seit wenigen Tagen Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August endet. Die Weiterbewilligungsanträge ab 1. September müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden.

Das Serviceangebot des Jobcenters steht unter www.arbeitsagentur.de zu jeder Zeit an jedem Ort online zur Verfügung. Dort hat man die Möglichkeit, über das elektronische Serviceangebot „jobcenter.digital“ verschiedene Anliegen bequem zu klären.

Die Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft wird bis 30. September 2020 verlängert.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen dann wieder, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.


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