Spielplatzförderrichtlinie in Kraft getreten – Antrag bis 30. Juni

14. Mai 2019

Ab sofort können Gemeinden für die Erneuerung und Sanierung sowie die Neuerrichtung von öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen im ländlichen Raum Förderanträge bei dem örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einreichen. Die diesjährige Antragsfrist läuft bis zum 30.06.2019.

„Mit der neuen Förderrichtlinie ebnen wir den Weg, um Spielplätze als Begegnungs- und Erfahrungsräume für Familien mit Kindern zu erhalten oder neu zu schaffen. Jeder, der kleine Kinder im näheren Umfeld hat, weiß, wie wichtig gute und sichere Spielplätze als Anlaufpunkt für die ganze Familie sind. Auch wenn sie sicherlich nicht das ausschlaggebende Kriterium sind, wenn junge Familien vor der Entscheidung stehen, ob und wo sie sich im ländlichen Raum dauerhaft niederlassen wollen, so sind sie doch ein wichtiger Bestandteil des Gesamtpakets“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Die Zuwendung nach der neuen Spielplatzförderrichtlinie beträgt bis zu 20.000 Euro je Spielplatz und wird in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Höhe von 50, 75 oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen, wie Zäune und Hecken, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Spielplatz und -geräten.

Die Maßnahmen werden aus dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert.

Die Richtlinie wird in den kommenden Tagen auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt veröffentlicht.


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