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Staatsanwalt fordert Haft für Olijnyk, Bewährung für Lohmann

Im Prozess gegen die ehemalige Führungsspitze der Arbeiterwohlfahrt an der Müritz droht Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk eine Haftstrafe. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Schwerin “ Wir sind Müritzer“ sagte, hat der Staatsanwalt drei Jahre Freiheitsstrafe für den 72-Jährigen verlangt. Olijnyk sei der Untreue in besonders schwerem Fall schuldig, wie die Verhandlung ergeben habe. Er habe für „goldenen Wohlstand auf Kosten der Wohlfahrt gesorgt“. Zugleich forderte der Anklagevertreter, dass 675 000 Euro aus dem Vermögen Olijnyks eingezogen werden sollen.

Für den sechs Jahre älteren Götz-Peter Lohmann forderte der Staatsanwalt wegen Beihilfe zur Untreue zwei Jahre Freiheitsstrafe. Diese Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Lohmann soll zudem 15 000 Euro als Strafe zahlen. Ob die Bewährung kommt, wird das Landgericht voraussichtlich am 11. Juni entscheiden, dem nächsten Prozesstag.

Zuvor hatte das Gericht einen Befangenheitsantrag, den einer der Vverteidiger gestellt hatte, wie erwartet abgelehnt. Die Plädoyers der Verteidiger dauerten am gestrigen Nachmittag noch an. Da die Angeklagten im Prozess aber jegliche Schuld bestritten hatten, rechneten Prozessbeobachter damit, dass die Anwälte der Ex-Awo-Manager in beiden Fällen wohl Freisprüche fordern würden.

Olijnyk soll nach Auffassung der Anklage rund eine Million Euro durch unverhältnismäßig hohe Gehälter erlangt und der Wohlfahrtsorganisation so über Jahre geschadet haben (WsM berichtete). Dabei soll ihm Lohmann mit seiner Unterschrift geholfen haben, dies am Vorstand vorbei umzusetzen. Im Gegenzug  habe Lohmann einen Vertrag von einer Tochtergesellschaft bekommen.

Für Untreue sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, für Beihilfe deutlich weniger. Beide Angeklagten waren bisher „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“, wie es juristisch korrekt heißt. Dies wirkt sich in der Regel strafmildernd aus.

2 Gedanken zu „Staatsanwalt fordert Haft für Olijnyk, Bewährung für Lohmann“

  1. Na mal gucken, ob die Haftstrafe nicht doch noch zur Bewährung ausgesetzt wird ?? 675000 € hört sich schon mal gut an dann bitte zurück an die AWO und für nützliche Dinge einsetzen . 15000 € Strafe halte ich für etwas zu niedrig für einen Hausmeister der 5000 € im Monat nach Hause geschleppt hat . Da sollte mindestens die Hälfte von zu Unrecht erhaltener Lohnzahlung im Raum stehen . Lumpenpack …… Aber da gibt es noch mehr von !!!

  2. Das Unrechts System der BRD hat sich solche Kaste geschaffen die Legal oder auf andere Art abkassieren und das ist doch pervers.Und dann wird scheinheilig mit den Fingern auf die Leute gezeigt ist doch lächerlich. Und deswegen ist jede Wahl zum Bundestag nur eine Farce in diese System. Die werden sich nie die Butter vom Brot nehmen lassen.

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