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Strengere Hygienemaßnahmen auch in Kitas des Kreises

Seit heute gelten im Landkreis Seenplatte auch weitere strenge Hygienehinweise für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. So besteht die Testpflicht der Eltern als Voraussetzung zur Betreuung der Kinder, das heißt, dass Kinder die Einrichtungen nur besuchen können, wenn sich die Eltern zweimal die Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen oder testen lassen (Testungen nicht erforderlich, wenn die Eltern als geimpft oder genesen gelten). Den Einrichtungen wird auch empfohlen, derzeit gegebenenfalls keine Eingewöhnung durchzuführen. Das Gesundheitsamt kann den Besuch untersagen, wenn das nach Einschätzung des Infektionsgeschehens und der altersspezifischen Risiken im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2 –Erkrankung dringend erforderlich ist. Die Formulare zur Selbsterklärung der Eltern über ein negatives Testergebnis stehen auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung.

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