
Um die Situation zu verbessern, setzt sich die KZV M-V für eine Landzahnarztquote ein, wie sie in Thüringen bereits beschlossen wurde. Hier im Land sollen auch Zahnmedizinstudenten verpflichtet werden, nach dem Studium im ländlichen Raum zu arbeiten. Zudem fordert die KZV M-V gemeinsam mit allen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer eine Landeskinderquote, um Bewerber aus Mecklenburg-Vorpommern bevorzugt bei der Vergabe von Studienplätzen zu berücksichtigen, da diese erfahrungsgemäß eher im Land bleiben.
Aktuell arbeiten 1.073 Zahnärzte in Mecklenburg-Vorpommern, davon 843 in eigener Niederlassung. Im Vergleich zu 2013 gibt es etwa 25 Prozent weniger Vertragszahnärzte. 21 Prozent der Zahnärzte sind zwischen 60 und 64 Jahre alt. Während es 2018 noch 30 Neuzulassungen gab, waren es 2023 nur noch 19. Im laufenden Jahr wurden 35 Zulassungen beendet und 16 Nachfolger gemeldet.

Weiterhin wird überlegt, den Numerus Clausus für einen Teil der Studienplätze zu lockern und Auswahlgespräche an den Universitäten zu fördern, um eine gleichmäßige Verteilung der Studienplätze zwischen den Geschlechtern zu erreichen. Die KZV unterstützt seit 2023 Zahnarztpraxen aus dem Strukturfonds nach § 105 SGB V mit Fördergeldern. Für 2024 stehen 830.000 Euro zur Verfügung, um Gründungen, Übernahmen und Anstellungen zu fördern. Initiativen wie der „Tag der Chancen“ bieten jungen Zahnmedizinern am Beginn ihrer Laufbahn Einblicke in die Praxisführung.
Berufskundevorlesungen sollen angehende Zahnmediziner motivieren, im Land zu bleiben.
„Wir arbeiten mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verstärkt daran, das Bewusstsein für die Herausforderungen der Zahnärzteschaft zu schärfen und politische Unterstützung zu mobilisieren“, so die Kassenzahnärztliche Vereinigung MV.











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