Die 29 Jahre alte Tatverdächtige im Fall des getöteten acht Jahre alten Fabian aus Güstrow bleibt in Untersuchungshaft. Das ist das Ergebnis des heutigen Haftprüfungstermins, den ihr Verteidiger beantragt hatte. Der Verteidiger erklärte zuvor, dass die bestehenden Haftgründe ausschließlich auf Indizien nicht auf Beweisen beruhen würden.
Fabian war am 10. Oktober spurlos verschwunden. Vier Tage später fand ausgerechnet die Tatverdächtige, die Ex-Freundin seines Vaters, die Leiche des Jungen an einem Tümpel. Der Leichnam des ermordeten Jungen war laut Polizei „vermutlich zur Verschleierung der Spurenlage“ angezündet worden.
Das Amtsgericht Rostock hat es heute abgelehnt, im Fall Fabian die Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Der Verteidiger will Beschwerde dagegen einlegen. Zu den näheren Entscheidungsgründen des Gerichts machte die Staatsanwaltschaft bisher keine Angaben.










