Tragischer Tod von Fußgänger kommt noch einmal vor Gericht

25. November 2016

Der tragische Unfall, bei dem im April ein Fußgänger an der Kuhtränke in Waren starb, wird voraussichtlich noch einmal das Landgericht in Neubrandenburg beschäftigen. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes in Waren gegenüber „Wir sind Müritzer“ erklärte, hat der Verteidiger des 28-jährigen Unfallfahrers innerhalb der Frist Berufung gegen das Urteil des Gerichtes eingelegt. Damit könnte der gesamte Prozess noch einmal verhandelt werden – vermutlich frühestens Mitte 2017.

Hintergrund ist, dass das Gericht zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe gegen den Alkohol- und Drogenfahrer wegen fahrlässiger Tötung verhängt hatte. Die Verteidigung hatte sich aufgrund der „positiven Sozialprognose“ ihres Mandanten Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe gemacht.

Damit müssten die Söhne des 67 Jahre alten Opfers, das erst kurz vor dem Unfall an die  Müritz gezogen war, dem anscheinend unbelehrbaren Autofahrer noch einmal im Gerichtssaal gegenübertreten. Sie waren aus der Nähe von Stuttgart an die Müritz gereist und hatten sich im Prozess bis zum Schluss gedulden müssen, erst dann fand der Verurteilte wenige Worte für seine Tat: „Es tut mir wahnsinnig leid, was ich da verbockt habe.“

prozess2-kopieAm Unfalltag dem 16. April – einem Samstag – war der Warener mit Freundin und Kind bei einer Grillparty in einem Dorf bei Waren. Dort habe es Bier und Pfefferminzlikör gegeben. Normalerweise trinke er nicht viel Alkohol, habe aber regelmäßig Cannabis zu sich genommen. Seine Freundin habe das Auto gegen 18 Uhr nach Waren gefahren. Schließlich sei er aus der Wohnung am Papenberg er „nochmal mit dem Hund runtergegangen“. Obwohl er schon mehr als ein halbes Jahr eigentlich keinen Führerschein mehr hatte, nutzte der Mann sein Auto weiter – leider auch an diesem Abend.

Bei dem Unglück fuhr das Auto  in der Kurve an der Kuhtränke rund 90 Stundenkilometer, hat ein Gutachter errechnet. Der Wagen wurde aus der Kurve getragen, alle Reifen waren nach dem Aufprall auf den Bordstein platt, der Wagen fast manövrierunfähig. Der Wagen zog aber noch nach links, um nicht in der Müritz zu landen und erfasst dort den Fußgänger, beschädigte drei Autos und prallte gegen Bäume. „Die Spur der Trümmer war 59 Meter lang“, sagte der Gutachter.

Nach Einschätzung der Richterin waren noch andere Passanten da, die gefährdet waren. Dies sei kein Unfall gewesen, wie er allen durch eine Fahrlässigkeit mal passieren kann, sondern eine andere Qualität. Der Verurteilte hofft, dass das Landgericht stärker sein Verhalten nach der Tat berücksichtigt: Er sei in psychischer Behandlung, habe mit Drogen aufgehört, seinen Berufsabschluss gemacht und eine feste Arbeit als Metallbeschichter. Zudem habe er mit einer Frau ein Kind, das zweite Kind soll unterwegs sein.
Man darf gespannt sein, wie der Berufungsrichter dies in mehreren Monaten einschätzt. Dort beginnt ein Prozess in der Regel ganz neu – Ergebnis offen.


7 Antworten zu “Tragischer Tod von Fußgänger kommt noch einmal vor Gericht”

  1. Doreen sagt:

    Unfassbar! Einem Menschen leichtsinnig das Leben zu nehmen & sich dann mit 2 1/2 Jahren Strafe – einem Bruchteil des eigenen Lebens – ungerecht behandelt zu fühlen. Und dies, nachdem man schon mit Führerscheinentzug nicht verstand, dass man Menschen sowohl an Leib & Leben gefährdete & somit schon da zum Wiederholungstäter wurde…. Für mich sehr ignorant & egoistisch.

  2. C. sagt:

    Ich fordere Knast auf Lebenszeit!!! Wer garantiert, dass es nicht wieder passiert?
    Ein Menschenleben hat dieser Typ nun schon ausgelöscht…

  3. jens 66 sagt:

    Eigentlich war es doch gar nicht anders zu erwarten und es ist nun mal wieder so ein Beispiel, wo ganz deutlich wird, ein Menschenleben ist vor Deutschen Gerichten einfach nichts wert.
    Strafe als Abschreckung auch für andere wurde abgeschafft.
    Man spricht jetzt von „positiver Sozialprognose“….aber warum muss dafür erst ein Mensch sterben, warum fängt man nicht früher an Menschen zu erziehen?
    Es könnten noch viele Menschen am Leben sein, wenn Straftaten wie Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss auch mal vernünftig geahndet würden. Einfach nur den Führerschein abnehmen reicht nicht mehr aus, denn wenn man genug Alkohol getrunken hat und odentlich Drogen konsumiert, kann man auch ohne Führerschein Auto fahren…wie man sieht.
    Wenn man dann im Vollrausch mal eben ein Menschenleben auslöscht, genügt es einen Entzug zu machen, schnell noch die Freundin zu schwängern und schon ist die Welt wieder in Ordnung, die Sozialprognose ist positiv und Straffreiheit fast garantiert….kann es das wirklich sein???
    Zwei Kinder, wenn auch schon erwachsen, haben ihren Vater verloren und als wenn dieser riesige Schmerz nicht reicht, werden sie wieder und wieder vor Gericht geladen, nur um ihnen zu zeigen, wie unwichtig das Leben ihres Vaters bei der Urteilsfindung eigentich ist.
    Den weiten Weg aus Stuttgart hätten die beiden bestimmt immer gern auf sich genommen um ihren Vater in Waren zu besuchen, aber unter diesen Umständen mit Sicherheit nicht.
    Wir brauchen uns nicht über Menschen wundern, die ihre Frau am Strick hinter sich durch die Straßen schleifen, Menschen die Eisenstangen auf Gleise legen und bereit sind viele Menschen zu verletzen oder töten.
    Das Rechts und Werteverständnis unserer Justiz leistet einen riesen Anteil daran.

  4. Hatti sagt:

    Der Typ gehört in den Knast.

  5. Micha sagt:

    Dieser Zeitaufschub ist totaler Quatsch , der Anwalt verdient Geld was er noch oben drauf legen muss . Wenn er Pech hat, legt dass Gericht in Neubrandenburg noch ne Schaufel rauf. Es gibt Richter, die sehen solche Sachen ganz anders als unsere hier in Waren . Wenn man so eine Schei….baut, sollte man dazu stehen und Einsicht zeigen Haftstrafe antreten und gut . Da hat wohl einer die Hose voll , unter den Umständen wie es gelaufen ist könnte man sogar von Mord reden und dafür gibt es von Haus gleich mehr . Er sollte seine Haft antreten und ein neues Leben beginnen ohne Drogen und Alkohol und mit der Schuld leben und seinen Kindern besseres lehren . Das andere Leben hat er beendet .

  6. C. sagt:

    Schade, dass es keine Todesstrafe mehr gibt… Diese Typen verdienen es nicht, einfach weiter zu machen und es nur zu bedauern, dass sie was „verbockt“ haben. Als wenn man da noch Mitleid und Verständnis haben soll… Nein, Menschen, die andere Menschen töten, sollten kein Recht auf gar nichts mehr haben.

    • jens 66 sagt:

      Es ist absolut nicht Schade, dass es keine Todesstrafe mehr gibt….diese Behauptung ist sehr primitiv und ja, auch Menschen die kriminell sind und auch die, die andere töten sollten Rechte haben, dann aber angemessen bestraft werden und das Leid, dass sie anderen zugefügt haben, muss mehr berücksichtigt werden.

      Was unklar ist, wie man eine „positive Sozialprognose“ bekommen kann, wenn nach so einer schwerwiegenden Tat der Meinung ist „etwas verbockt zu haben“. Das spiegelt die Geringschätzung eines Menschenlebens, in den Augen des Unfallfahrers wieder, der immerhin betrunken, zugekifft und ohne Führerschein, das Leben vieler Menschen gefährdet und einen sogar getötet hat…. etwas Verbocken ist anders, ganz anders.
      Ich fände es angebracht Reue zu zeigen und die Strafe aus dem vorangegangenen Prozess ( eh schon viel zu gering ) zu akzeptieren, die Zeit abzusitzen und daraus zu lernen.

      Sollte es tatsächlich zu einem neuen Prozess in Neubrandenburg kommen, hoffe ich, dass die Richter dem Aspekt mehr Bedeutung schenken, dass ein Menschenleben rücksichtslos ausgelöscht wurde.