Unterlassene Hilfeleistung nach Trinkgelage
Gestern Abend feierten drei Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahre alt in Wildkuhl. Dabei gab’s auch jede Menge Alkohol. Anschließend gingen die Drei vor das Haus. Dort brach dann einer der Jungen auf Grund des Alkoholkonsums bewusstlos zusammen.
Die anderen waren ebenfalls betrunken und nicht in der Lage, den Rettungsdienst zu alarmieren.
Ein 26-jähriger Mann, der den Hilflosen bemerkte, reagierte überhaupt nicht und rief keine Hilfe. Erst einer der Väter sorgte für medizinische Hilfe, als er einen Jugendlichen abholen wollte und den Bewusstlosen bemerkte.
Da der 26jährige Anwohner keine Hilfe leistete oder zumindest den Notruf bzw. einen Arzt verständigte, besteht gegen ihn der Anfangsverdacht der unterlassenen Hilfeleistung.
Eine entsprechende Strafanzeige wurde aufgenommen. Die Kriminalpolizei wird die weiteren Ermittlungen hierzu führen.
Die Polizei erinnert daran, dass jeder, der eine hilflose Person feststellt, unverzüglich die Rettungsleitstelle über den Notruf 112 oder die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen hat, damit schnellstmöglich geholfen werden kann.
In solchen Fällen können bereits wenige Minuten entscheidend sein.