
Die Proben können bei allen bekannten Trichinenuntersuchungsstellen abgegeben werden. Dort liegen auch Einsendescheine und weiteres Material für die Probennahme bereit.
Die Jägerschaft ist aufgerufen, sich ihrer Verantwortung dahingehend zu stellen. Es ist zwingend erforderlich, die bekannten Sauen-Einstände regelmäßig auf Falltiere zu kontrollieren.
Auch die Wahl der Jagdkleidung ist entscheidend. Nach einem Kontakt mit toten Wildschweinen ist es erforderlich, das Schuhwerk zu reinigen und zu desinfizieren sowie die Kleidung bei 60°C mit Vollwaschmittel zu waschen. Bekleidung, die nicht geeignet ist, bei 60 °C gewaschen zu werden (z.B. Hosen aus Leder und Lodenmäntel), ist in der derzeitigen Situation für die Jagd ungeeignet.
Außerdem ist es unter allen Umständen verboten, mit Kleidung, Schuhwerk oder bei der Jagd genutzten Gegenständen Hausschweinebestände zu betreten. Auch jagdlich genutzte Hunde sind von Hausschweinebeständen fern zu halten.
Weitere Hinweise zum Umgang mit Totfunden, Beprobung von erlegten Tieren und Abgabestellen für die Proben stehen auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de unter der Rubrik Tierseuchen.







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