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Urteile gegen Müritzer Ex-Awo-Chefs im Juni erwartet

Im Schweriner Prozess gegen die ehemalige Führungsspitze der Arbeiterwohlfahrt an der Müritz soll es im Juni die Plädoyers und Urteile gegen die umstrittenen Ex-Funktionäre Peter Olijnyk und Götz-Peter Lohmann geben. Wie „Wir sind Müritzer“ vom Gericht erfuhr, ist die nächste Verhandlung für den 4. Juni geplant, dann sind noch Termine am 11. und 18. Juni reserviert. Zuerst muss die Kammer aber über einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter entscheiden, den der Anwalt von Olijnyk gestern überraschend gestellt hat. Solche Anträge stellen Anwälte bei Prozessen immer wieder, wenn sie befürchten, dass ihren Mandanten eine Verurteilung droht. In den meisten Fällen werden die Anträge abgelehnt. Dann würde die Beweisaufnahme geschlossen und die Schlussvorträge gehalten.

Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk wird Untreue, dem früheren Vize-Chef des AWO-Landesverbandes und Vorsitzende des Müritz-Kreisverbandes Götz-Peter Lohmann Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Von den ursprünglich drei angeklagten Fällen wurde aber ein Fall bereits fallengelassen. Dabei geht es um den Vorwurf, dass Lohmann 2006 bei einer Tochtergesellschaft der AWO angestellt wurde, dafür aber keine adäquaten Leistungen als Psychologe erbracht haben soll. Davon rückte die Staatsanwaltschaft im Prozessverlauf wieder ab.

Dieser Vorwurf gegen Olijnyk, der diesen Vertrag für seinen Bekannten allein unterschrieben hatte, wurde fallengelassen. Die Anklage in diesem Punkt gegen Lohmann wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Ex-Vorsitzende soll bis Ende Mai 50 000 Euro an die Landeskasse zahlen.

Seit dem ersten Verhandlungstag bestreiten beide Angeklagte allerdings alle Anklagepunkte (WsM berichtete). Der 72 Jahre alte Olijnyk hält sein Gehalt – das in kurzer Zeit von 80 000 auf 150 000 Euro im Jahr gestiegen war – immer noch für angemessen. Er soll insgesamt 1,2 Millionen Euro unrechtmäßig erlangt haben.

Auch der inzwischen 78 Jahre alte Lohmann, der Olijnyks Verträge unterschrieben hatte, sah sich eher als “nicht schuldig” an. Er habe “für sein Gehalt redlich gearbeitet und sich nicht bereichert”, hieß es. Der Ex-Bundestagsabgeordnete hatte nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag den Vertrag über Olijnyk bekommen, der ihm insgesamt rund 700 000 Euro über etliche Jahre bringen sollte.

Für Untreue sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, für Beihilfe deutlich weniger. Da beide Angeklagten bisher „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind“, wie es juristisch korrekt heißt, scheint eine Haftstrafe derzeit unwahrscheinlich.

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