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Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen untergeschobene Verträge von Vodafone vor

Ein wichtiges Urteil für Verbraucher: Das  Landgericht München hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verboten, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über ein Produkt aus der Produktgruppe „Red Internet & Phone Cable“ oder das „Vodafone Sicherheitspaket“ zu bestätigen, ohne dass eine entsprechende Bestellung vorliegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Telekommunikationsunternehmen auf Unterlassung verklagt. Es ist bereits das fünfte Verfahren, das die Verbraucherschützer gegen Vodafone eingeleitet haben, um unrechtmäßige Auftragsbestätigungen zu unterbinden (Urteil vom 3. November 2020, Az. 1 HK O 14157/19).

„Gut, dass das Münchner Gericht Vodafone abermals in die Schranken gewiesen hat“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, die sie nicht abgeschlossen haben.“ Der kürzlich vor Gericht verhandelte Fall zeige, wie viel Zeit und Nerven dies oft kosten würde.

Auftragsbestätigung nach Telefonat mit 0800-Servicenummer

Nach einem kurzen Telefonat mit der Vodafone-Servicehotline, um Fragen im Zusammenhang mit der Bestellung von zwei Prepaid-Karten zu klären, sollte ein Verbraucher plötzlich mehr als 50 Euro pro Monat für einen Festnetz- und Internetvertrag von Vodafone samt Sicherheitspaket zahlen. Dabei hatte der Betroffene schon während des Gesprächs das Angebot des Call-Center-Agenten ausdrücklich abgelehnt. Als sich kurze Zeit nach dem Telefonat eine Technikfirma meldete, um den Internetanschluss zu installieren, fiel der Verbraucher aus allen Wolken und informiert die Verbraucherzentrale. Vorsorglich präsentierte Vodafone einen Mitschnitt des Call-Center-Gesprächs, um die Bestellung des Festnetz- und Internetvertrags zu belegen. Da das Gespräch nach Auffassung des Betroffenen und der Verbraucherschützer simuliert war, wurde das gerichtliche Verfahren eingeleitet.

Verbraucherschützer sammeln Beschwerden

Verstößt Vodafone Kabel Deutschland nach Rechtskraft gegen das Urteil des Landgerichts München I kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Verbraucher, die ebenfalls Probleme mit dem Telekommunikationsdienstleister haben, können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Weitere Informationen und ein Beschwerdeformular sind zu finden unter: www.vzhh.de/vodafone.

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