Die Verdächtige im Fall des getöteten acht Jahren alten Fabian aus Güstrow bleibt in Haft. Nach dem Amtsgericht hat jetzt auch das Landgericht die Haftbeschwerde abgelehnt. Die ehemalige Lebensgefährtin von Fabians Vater sitzt seit sechs Wochen in Untersuchungshaft. Sie steht im Verdacht, den Jungen getötet zu haben. Heute hat auch das Landgericht Rostock entschieden, dass sie vorerst nicht frei kommt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen liegen die Voraussetzungen vor, dass ein Haftbefehl erlassen werden konnte und dieser auch weiter vollzogen wird, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Landgerichtes Rostock. Alle Argumente, die der Verteidiger der Tatverdächtigen vorgebracht habe, würden nach Auffassung der Beschwerdekammer keine andere Entscheidung rechtfertigen.
Bei einem Haftprüfungstermin Anfang Dezember hatte das Amtsgericht Rostock entschieden, dass die Frau in U-Haft bleibt. Dagegen hatte ihr Verteidiger Haftbeschwerde eingelegt, die nun das nächsthöhere Landgericht als unbegründet zurückgewiesen hat. Genauere Angaben zu Ermittlungsergebnissen und Argumenten des Verteidigers machte das Gericht nicht. Nach Aussage einer Sprecherin des Landgerichts könnte der Anwalt nun erneut Beschwerde einlegen, die dann vom Oberlandesgericht Rostock geprüft werden müsste.
Mit einer Anklage rechnet der zuständige Oberstaatsanwalt Harald Nowack in diesem Jahr nicht mehr. Die Ermittlungen werden wohl noch mehrere Monate dauern. Es seien zahlreiche Hinweise eingegangen, die man genau prüfe und auch viele Spuren müssten ausgewertet werden. Frühestens im März des kommenden Jahres sei daher mit einer Anklage zu rechnen.










