Die Vorbereitungen für das 66. Röbeler Seefest, das am kommenden Freitag beginnt, laufen auf Hochtouren. Um die Sicherheit der Aktiven und Besucher zu gewährleisten, hat das Ordnungsamt der Stadt wieder Vorkehrungen getroffen und weist auf geänderte Verkehrsregeln hin.
Und das sollte von Besuchern und Einheimischen beachtet werden:
Festplatz am Hafen
Der Festplatz am Hafen wird in der Zeit von Sonntag, dem 16. Juli 2023, 18.00 Uhr, bis Montag, dem 24. Juli 2023, 18.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Marktplatz
Der Marktplatz wird am Donnerstag, dem 20. Juli 2023, ab 9.00 Uhr für den Bühnenaufbau für Fahrzeuge aller Art bis zum Abbau am Montag, 24.07.2023 gesperrt.
Kirchplatz (Bereich zwischen der Straße „Kirchplatz“ und Predigerstraße)
Der Kirchplatz wird in der Zeit von Donnerstag, dem 20. Juli 2023, 11.00 Uhr, bis Dienstag, dem 25. Juli 2023, 8.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Bereich zwischen Pferdemarkt/Ecke Mühlenstraße und Ziegenmarkt
Dieser Bereich wird in der Zeit von Freitag, dem 21. Juli 2023, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 23. Juli 2023, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Hinweis:
Die Altstadt mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Straße der Deutschen Einheit/Ecke Im Ort und dem Kreisverkehr in der Warener Chaussee kann am Freitag, dem 21. Juli 2023, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr noch mit Fahrzeugen über die Straße Achter de Muer erreicht und über diese Straße bzw. die Predigerstraße, Marktplatz, Roßstraße verlassen werden.
Warener Chaussee ab Kreisverkehr- Straße der Deutschen Einheit/ Ecke Im Ort
Dieser Stadtbereich wird von Freitag, dem 21. Juli 2023, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 23. Juli 2023, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Pferdemarkt/Ecke Mühlenstraße-Marktplatz-Kirchplatz- Straße des Friedens-Straße der Deutschen Einheit
Dieser Stadtbereich wird von Freitag, dem 21. Juli 2023, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 23. Juli 2023, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Hinweis für Fahrzeugführer, die sich mit ihren Kraftfahrzeugen bereits vor den o.a. „Sperrzeiten“ in den genannten Stadtbereichen befinden: Während der o.a. Zeiten, in denen die genannten Stadtbereiche für Fahrzeuge aller Art gesperrt werden, wird in diesen Stadtbereichen ausnahmslos ein eingeschränktes Halteverbot bestehen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden durch gebührenpflichtiges Abschleppen geahndet.
Große Stavenstraße, Kleine Stavenstraße, Achter de Muer
Im Zeitraum von Freitag, dem 21. Juli 2023, 17.00 Uhr, bis Sonntag, dem 23. Juli 2023, 21.00 Uhr, werden diese Straßen in den Einfahrten von der Mühlenstraße als Sackgassen ausgewiesen, da in diesem Zeitraum von der Großen Stavenstraße und Achter de Muer eine Auffahrt über die Kleine Stavenstraße auf den Marktplatz bzw. auf die Straße des Friedens nicht möglich ist. Ebenfalls wird in diesem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung für die Große Stavenstraße aufgehoben werden, so dass diese Straße im genannten Zeitraum in beide Richtungen befahren werden kann.
Seebadstraße ab Kreisverkehr- Seebadstraße/ Ecke Müritzpromenade
Für diesen Straßenabschnitt wird für den Zeitraum von Freitag, dem 21. Juli 2023, 8.00 Uhr, bis Montag, dem 24. Juli 2023, 8.00 Uhr, die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden.
Parkplätze
Parkplätze stehen am Töpferwall, am Gotthunskamp (an der Therme und der Feuerwehr), in der Wiesenstraße und in der Seebadstraße zur Verfügung.