Ein zunächst als Routine-OP eingeschätzter medizinischer Eingriff hat einer Frau aus Neubrandenburg viele schlaflose Nächte, mehrere weitere Operationen und am Ende nach einem längeren Rechtsstreit 18 000 Euro Schmerzensgeld eingebracht. Das ist das Ergebnis eines Zivilprozesses um Schmerzensgeld am Landgericht Neubrandenburg. Auf die Entschädigung hatten sich Vertreter der Klinik aus dem Osten von MV und die Klägerin vor wenigen Wochen geeinigt, inzwischen haben beide Seiten das Ganze anerkannt.
Damit zahlt die Versicherung der Klinik der Klägerin die 18 000 Euro, womit alle Ansprüche der Klägerin aus der Vier-Tore-Stadt als abgegolten gelten. Die Frau hofft auch, dass keine neuen Komplikationen auftauchen.
Die Verletzungen hatte die Frau bei zwei Gallenoperationen bereits im Herbst 2019 erlitten. Insgesamt waren sogar fünf Operationen in der Klinik bis zum Frühjahr 2020 nötig, um die gesundheitlichen Folgen in den Griff zu bekommen.
Solch ein Fall, bei dem solche Verletzungen gleich zweimal kurz hintereinander passierten, ist nach Angaben der Kammer „sehr ungewöhnlich.“
Unklar war zunächst, ob die Verletzungen wirklich auf medizinischen Fehlern beruhten oder ob dies allgemein das Risiko bei solchen Operationen sei, hieß es zu Beginn bei dem Zivilprozess im Gericht.
Die Patientin hatte ein lange Zeit ein Cafe betrieben, als Selbstständige. Diese Arbeit musste etwa ein halbes Jahr ruhen. Außerdem litt sie gesundheitlich auch an den Folgen der Operationen, bei denen unter anderem der Hauptgallengang verletzt worden war.
Als Entschädigung hatte die Frau eigentlich rund 60 000 Euro an Schmerzensgeld und den entgangenen Einnahmen geltend gemacht.
Das Landgericht riet der Frau aber von Beginn an zu einem Vergleich. Grundsätzlich müsse man in diesem Fall ohnehin eher von einer Summe von 30 000 Euro an Schmerzensgeld ausgehen, hieß es von der Kammer.
Im Prozess bot der Anwalt der Klinikseite zwischen 12 000 und 14 000 Euro an, um den Streitfall zügig auch per Vergleich zu regeln. So etwas gibt es nicht immer. Nach Einschätzung der erfahrenen Richter um Gerichtssprecher Christian Weidlich sind medizinische Fehler im Nachgang per medizinischen Gutachten bei bestimmten Fällen nur sehr schwer nachzuweisen.
Denn bei jeder Operation dieses Ausmaßes bestehe ein Risiko, dass benachbarte Organe oder Organteile geschädigt werden können. Deshalb stehe so etwas auch in den Begleittexten, die Patienten vorher zu lesen bekommen. Insofern legten die Richter beiden Seiten nahe, sich das Ganze noch einmal zu überlegen, bevor der Streit noch weitere Monate andauere – mit einem sehr ungewissem Ende und viel höheren Kosten.
Die Klägerin beriet sich daraufhin mit ihrem Anwalt und wollte wenigstens 20 000 Euro. Der Klinikvertreter bot noch einmal 3000 Euro mehr an – also 17 000 Euro. Schließlich konnten die Richter beide Seiten am Ende zu dem Vergleich von 18 000 Euro bringen, der inzwischen auch Rechtskraft erlangt hat.