Versorgungslücke in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen

28. Februar 2023

Wer nach einer Krankenhausbehandlung auf Hilfe bei der Pflege angewiesen ist, kann seit einiger Zeit auch in Mecklenburg-Vorpommern die so genannte Übergangspflege in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung der Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern und der weiteren gesetzlichen Krankenkassen mit der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. „Damit konnten wir diese Versorgungslücke jetzt nachhaltig schließen“, so Kirsten Jüttner, Landeschefin des Verbands der Ersatzkassen. „Patienten haben nun die Sicherheit, im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus nicht auf sich allein gestellt zu sein. Den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet die Vereinbarung zudem eine dafür angemessene Vergütung.“

Die Betroffenen können nun auch über den eigentlichen Behandlungszeitraum hinaus bis zu zehn Tage in der Klinik weiterversorgt werden. „Wichtige Zeit, wenn beispielsweise die weiterführende Versorgung noch nicht zu bewältigen ist oder noch nicht sichergestellt werden kann, etwa um die folgende Pflege in der Häuslichkeit oder einen geeigneten Platz in einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise einer Reha-Einrichtung zu organisieren“, so Jüttner.

Hintergrund der Möglichkeit, Übergangspflege in Anspruch zu nehmen, ist eine entsprechende Anpassung der Paragrafen 39e und 132m im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Die Übergangspflege umfasst demnach eine Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, eine Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, das Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie im Einzelfall auch die erforderliche ärztliche Behandlung.

Kirsten Jüttner weist aber auch darauf hin, dass diese wichtige neue Versorgungsoption nichts daran ändere, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Plätze in der Kurzzeitpflege fehlen würden. Daher appelliert der Verband der Ersatzkasse an die Träger von Pflegeheimen, entsprechende Angebote zu schaffen


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