Vielist: Tod eines Gleitschirmfliegers kommt vor Gericht

26. November 2023

Justitias Mühlen mahlen manchmal wirklich langsam – aber doch stetig. Der Tod eines Gleitschirmfliegers vor inzwischen fünf Jahren auf dem Segelflugplatz Vielist hat  nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ nun doch noch ein juristisches Nachspiel.

Dem damals zuständigen Flugverantwortlichen für den 50-jährigen Mann wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er soll dem 50-jährigen Flugschüler aus Schleswig-Holstein damals nicht rechtzeitig beim Landeanflug geholfen haben. Der Gleitschirmflugschüler war damals Anfang August 2018 ungeachtet der anscheinend guten Luftströmungen und Windverhältnisse plötzlich in größerer Höhe ins Trudeln geraten.

Der Mann stürzte an jenem Freitag aus mehreren hundert Metern Höhe ab, schlug vor den Augen von Zeugen auf dem Boden auf und kam mit schwersten Verletzungen in ein Krankenhaus nach Rostock. Dort erlag der Schleswig-Holsteiner, der – was Gleitschirmfliegen betrifft noch nicht sehr erfahren gewesen sein soll –,  dann zwei Tage später seinen Verletzungen (WsM berichtete).

Die Ermittlungen hatte sich enorm verzögert, da unter anderem Gutachten zu der Flugausrüstung notwendig wurden und beide beteiligten Seiten immer wieder Akteneinsicht bekamen und sich daraus neue Fragen ergaben. Mit einem Prozess wird aber frühestens erst gegen Jahresmitte 2024 gerechnet.

Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass jemand, der durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.


2 Antworten zu “Vielist: Tod eines Gleitschirmfliegers kommt vor Gericht”

  1. Sander, Manfred sagt:

    Ich kann nur sagen, das ist Deutschland !

  2. Willy sagt:

    Als Außenstehenden ist diese lange Bearbeitungsdauer schwer nachvollziehbar. Es geht hier aber schlichtweg nicht um einen Ladendiebstahl. Wenn ein Gutachten immer wieder Fragen aufwirft, müss darauf auch eine Antwort gefunden werden. Andernfalls führen offene Frage im Rahmen der Huaptverhandlung nur zu neuen Beweisanträgen. Diese würden die Hauptverhandlung wieder in die Länge ziehen. Für den nun angeklagten eine enorme physische Belastung, keine Frage.
    Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.