In einer Geflügelhaltung in Krümmel bei Lärz ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Alle rund 2000 Puten in der Anlage mussten gestern getötet werden. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine Überwachungszone festgelegt, und zwar um die Gemeinden Mirow, Schwarz, Rechlin Südmüritz, Priborn, Buchholz, Kieve, Melz mit den Ortschaften Melz und Friedrichshof, Lärz mit den Ortschaften Lärz, Neu Gaarz, Alt Gaarz und Gaarzer Mühle herum fest. Für die Überwachungszone gelten folgende Vorschriften:
1. Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten haben dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes sowie jede Änderung anzuzeigen.
2. Halter von Geflügel haben ihren Geflügelbestand täglich hinsichtlich Auffälligkeiten (wie Verendungen, Krankheitssymptome, die auch bei Geflügelpest auftreten können) zu überwachen und diese dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unverzüglich zur Abklärung zu melden.
Erscheinungen bei Geflügel, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, sind unter anderem:
- Störungen des Allgemeinbefindens
- Rückgang der Legeleistung bzw. der Gewichtszunahme
- (plötzliche) Verendungen
- Durchfallerkrankungen
- Atemnot,
- Blaufärbung der Kopfanhänge
- Niesen, Augenausfluss
- Zentralnervöse Symptome wie abnorme Kopfhaltung, Kopfschlenkern, Zittern,
- unkoordinierter Gang
Der Erreger der Geflügelpest, ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus, ist unter natürlichen Bedingungen auf Hausgeflügel und Wildvögel übertragbar und kann eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate nach sich ziehen. Influenzaviren sind auch auf andere Tiere und auf den Menschen übertragbar.
Es ist daher laut Landkrei dringend erforderlich, alle nur möglichen Maßnahmen zu treffen, die die Gefahr einer Einschleppung und Weiterverbreitung des Erregers vermindern können.
Um den Seuchenbestand wurde eine Sperrzone, bestehend aus einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern festgelegt. Eine Weiterverbreitung des Erregers in andere Geflügelhaltungen durch direkte oder indirekte Kontakte ist nicht auszuschließen.
Die strengen Handelsbeschränkungen, die auf Grund des Auftretens der Geflügelpest auch für noch nicht von der Krankheit betroffene Betriebe verhängt werden, führen zu enormen wirtschaftlichen Verlusten für die gesamte Region.
Da es sich bei der aviären Influenza um eine Zoonose handelt, dienen die Maßnahmen zur sofortigen Bekämpfung auch dem Schutz des Menschen.
Foto: Susan Ebel