P-Konto: So läuft der Umwandlungsprozess ab

23. Dezember 2023

Steht eine Pfändung bevor, dürfen Betroffene keine Zeit verlieren. Damit ihnen danach noch ausreichend Geld für den Alltag zur Verfügung steht, sollten sie ihr reguläres Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. In der Regel dauert dieser Prozess nur einige Tage lang. In diesem Beitrag erfahren Leser, wie die Umwandlung abläuft und welche Aspekte sie dabei berücksichtigen müssen.

Dadurch zeichnet sich das P-Konto aus

Bei einem P-Konto handelt es sich um ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto. Bankkunden haben dank ihm die Gelegenheit, trotz einer Pfändung die Rechnungen des täglichen Lebens zu begleichen. Aktuell gilt für Inhaber ein Basisschutz von 1.410 Euro. Es ist aber mit dem Einbringen entsprechender Bescheinigungen möglich, den Freibetrag zu erhöhen. Unter diese Nachweise fallen unter anderem Sozial- oder Asylbewerberleistungen für andere Personen im Haushalt, Kindergeld sowie Unterhaltszahlungen.

Die Einrichtung eines solchen Kontos ist übrigens nicht notwendig, wenn man schwarze Zahlen hat. Kann man seine Schulden in absehbarer Zeit ohne größere finanzielle Einschränkungen begleichen, sollte man auf ein P-Konto lieber verzichten. Denn dieses geht stets mit Einschränkungen sowie einer gewissen Stigmatisierung bei der Bank einher.

Man sollte sich außerdem vor Augen halten, dass sich P-Konten ausschließlich im Plus führen lassen – die Aufnahme eines Dispokredits ist also nicht möglich.

Die Bank kontaktieren

Der erste Schritt besteht immer in der Kontaktaufnahme mit der Bank. Denn nur so ist es möglich, das betreffende Konto umzuwandeln – dafür muss es sich übrigens um ein Einzelkonto handeln, das auf den Namen des Betroffenen läuft. Mittlerweile ist es möglich, den Antrag auf ein P-Konto elektronisch zu stellen.

Das P-Konto austricksen ist in diesem Zusammenhang ein immer wieder auftauchendes Thema, um beispielsweise zusätzliche Vorteile zu erlangen. Das ist zwar über bestimmte Wege tatsächlich möglich, jedoch sollte man hier vorsichtig sein.

Bei den meisten Instituten ist die Umwandlung kostenlos, wodurch keine weiteren Gebühren anfallen. Mit zusätzlichen Ausgaben schlagen sich die Kontoinhaber also nicht herum.

Der gesamte Umwandlungsprozess nimmt in der Regel nur wenige Werktage in Anspruch. Natürlich lässt sich der Kontostand dieser Kontoform auch online überprüfen.

Die Voraussetzungen im Blick

Wie bereits erwähnt, muss ein Girokonto für die Umwandlung in ein P-Konto auf den Namen des Betroffenen lauten. Des Weiteren ist es wichtig, dass es sich um ein Einzelkonto handelt – Gemeinschaftskonten können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. In letztgenanntem Fall ist es notwendig, ein neues Konto zu eröffnen, das fortan als P-Konto geführt wird.

Will man einen Kontopfändungsschutz nutzen, muss man übrigens selbst aktiv werden – denn ein entsprechendes Konto gibt es nur auf Antrag. Personen, denen eine gerichtliche Pfändung droht, haben aber ausreichend Zeit für die Umwandlung. Zumeist beträgt die Zeitspanne bis zum Abzug des ersten Pfändungsbetrags mehrere Wochen.

Dauernde Unpfändbarkeit als Sonderfall

Für den Fall, dass man dauerhaft Guthaben erhält, das unter dem Freibetrag liegt, lässt sich beim Vollstreckungsgericht eine Anordnung auf Unpfändbarkeit stellen. Der maximale Zeitraum dafür liegt bei zwölf Monaten – für den betreffenden Zeitraum laufen also alle Pfändungen ins Leere. Bestimmte Tricks für das P-Konto sollen Betroffenen zusätzliche Vorteile liefern – beispielsweise die Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten und Bescheinigungen kann hier genannt werden.

Kreditinstitute müssen also weder Überwachungen durchführen noch Freibeträge beachten. Sinnvoll ist ein solcher Antrag besonders bei geringen, regelmäßigen Einkünften oder bei Doppelpfändungen von Konto und Lohn.

Ist man sich nicht sicher, ob man diesen Schritt durchführen sollte, kann sich die Beratung durch eine Fachkraft lohnen.

Fazit zum Prozess der Umwandlung

Die (anstehende) Kontopfändung ist für Betroffene unangenehm und mit viel Stress und Unsicherheit verbunden. Damit man durch diese Maßnahme nicht in eine finanzielle Notlage gerät, empfiehlt sich die Beantragung eines P-Kontos. In den meisten Fällen ist es sogar möglich, das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Der Antrag dafür ist bei der Bank zu stellen, wobei dessen Bearbeitung nur wenige Tage in Anspruch nimmt. Mit zusätzlichen Ausgaben ist dabei nicht zu rechnen.

Mit dem Freibetrag auf dem P-Konto kann der Inhaber seine Rechnungen im Alltag begleichen. Durch das Erbringen von Nachweisen ist es zudem möglich, den betreffenden Betrag zu erhöhen.


Eine Antwort zu “P-Konto: So läuft der Umwandlungsprozess ab”

  1. Rudolf welper sagt:

    als Rentner ist es sehr empfehlenswert,ein P-Konto zuhaben , zumindestens wenn man alleine lebt,