Hinweis: Wählen mit Stimmzettelschablone

4. September 2021

Blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten werden zur Bundestagswahl und zur Landtagswahl 2021 Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt. Wie der stellvertretende Landesvorsitzende des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins Mecklenburg-Vorpommern (BSVMV e. V.), Eckhard Priebe, und Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke mitteilen, ermöglicht die Stimmzettelschablone blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten unabhängig von einer Vertrauensperson im Wahllokal oder per Briefwahl an den Bundestags- und Landtagswahlen Mecklenburg-Vorpommern teilzunehmen.

Stimmzettelschablonen können – auch ohne Mitgliedschaft im BSVMV e. V. – hier angefordert werden:

Blinden- und Sehbehinderten-Verein M-V e. V.
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
Telefon: 0381/ 77 89 80
E-Mail: info(at)bsvmv.org.

Zusammen mit der Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben. Die Stimmzettelschablone hat die Form einer Tasche, in die der Stimmzettel für die Stimmabgabe eingelegt wird. Zur Orientierung sind die Stimmzettel hierfür an der oberen rechten Ecke abgeschnitten oder mit einer 5 Millimeter großen Lochung versehen. Entsprechend der Landeslisten der Parteien und der Einzelkandidaten enthält die Stimmzettelschablone in zwei senkrechten Reihen angeordnet Löcher, die deckungsgleich mit den für die Stimmabgabe vorgesehenen Kreisen auf dem Stimmzettel sind. Durch Abtasten und Zählen der Aussparungen, die mit geprägten und Punktschriftzahlen versehen sind, können die gesuchten Wahlvorschläge gefunden und so die Erst- und Zweitstimme für den jeweiligen Wahlvorschlag abgegeben werden.

Blinde und sehbehinderte Wähler können auf diese Weise am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte nicht vergessen, die Wahlschablone wieder mit nach Hause zu nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Blinden oder sehbehinderten Wahlberechtigten bleibt es freigestellt, ohne Stimmzettelschablone zu wählen oder die Unterstützung durch eine Vertrauensperson zu nutzen. Dies kann auf Wunsch des Wahlberechtigten auch ein Mitglied des Wahlvorstandes im jeweiligen Wahllokal sein.


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