Die Stadtverwaltung Waren will die Kurabgabesatzung ändern. Die Vorschläge sind bereits im zuständigen Finanz- und Grundstücksausschuss diskutiert worden, die Stadtvertreter sollen im Dezember zustimmen. Geändert werden soll unter anderem auch ein Punkt, der viele Urlauber verärgert hat: An- und Abreisetag sollen nicht mehr jeweils als ein Tag abgerechnet werden.
„Die Kurabgabe ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung unserer touristischen Infrastruktur und ermöglicht es uns, kontinuierlich in die Attraktivität und Nachhaltigkeit unseres Heilbades zu investieren“, erklärt Matthias Mahnke, Leiter des Amtes für Finanzen stellvertretender Bürgermeister.
Die Kurabgabe soll künftig so berechnet werden, dass An- und Abreisetag als ein Tag gelten. Der Anreisetag wird somit als erster Tag der Berechnung herangezogen.
Eine wesentliche Änderung betrifft auch die Höhe der Kurabgabe – diese soll angepasst werden. Für zahlungspflichtige Übernachtungsgäste wird die Kurabgabe in der Hauptsaison von 2,70 € auf 2,50 € gesenkt, während sie in der Nebensaison bei 2,00 € bleibt. Tagesgäste würden in der Hauptsaison nur noch 1,50 € (bisher 1,80 €) und in der Nebensaison 1,00 € (bisher 1,30 €) zahlen.
Die Nutzung der Mobilitätsangebote wird auch weiterhin in der Kurabgabe für Übernachtungsgäste enthalten sein. Die geplante Anpassung sieht vor, dass das Entgelt für die Nutzung in der Hauptsaison von 0,70 € auf 0,50 € und in der Nebensaison von 0,50 € auf 0,20 € reduziert wird. Zudem soll eine Jahreskurabgabe ab 2026 in Höhe von 60,00 € weiterhin als Alternative zur täglichen Kurabgabe angeboten werden.
Die elektronische Übermittlung der Daten zur Erhebung der Kurabgabe soll für alle gewerblich angemeldeten Quartiergeber mit mehr als 8 Betten (bisher mit mehr als 10 Betten) verpflichtend eingeführt werden. Hierfür wird ein autorisiertes Meldefachverfahren zur Verfügung gestellt, das die Stadt Waren allen betroffenen Quartiergebern zur Nutzung bereitstellt.
„Mit der Überarbeitung möchten wir die Kurabgabe zeitgemäß gestalten und den Bedürfnissen unserer Gäste sowie den Anforderungen der touristischen Branche gerecht werden“, so Matthias Mahnke.
Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile gab es in den letzten Jahren unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob die Kurabgabe pro Übernachtung oder pro Aufenthaltstag zu entrichten ist. Zahlreiche Gemeinden haben ihre Kurabgabesatzungen angepasst und eine Abrechnung pro Aufenthaltstag eingeführt. So auch die Stadt Waren im Jahr 2023. Dies führte zu erheblichem Widerstand bei den Beherbergern und Touristen, weil dadurch besonders bei Kurzaufenthalten deutliche Mehrbelastungen entstehen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald räumt den Kommunen jedoch seit Kurzem ein Wahlrecht ein. Von diesem möchte die Stadt Waren ab 2026 Gebrauch machen und den An- und Abreisetag wieder zusammenfassen und nur einmal berechnen.
„Wir hoffen, dass diese Anpassungen von den Gästen und Quartiergebern positiv aufgenommen werden und unsere Stadt noch attraktiver für Besucher wird“, so Matthias Mahnke.
Die Satzung soll – vorausgesetzt die Stadtvertreter beschließen sie – im April des kommenden Jahres in Kraft treten.
Die Jahreskurabgabe wird somit um 6 Euro teurer. Meines wissens kostet sie jetzt 54 Euro. Man sollte nicht nur erwähnen, was billiger wird oder unverändert bleibt.